Finanzierung – Auslands-BAföG

Auslands BAföG

Grundsätzliches zum BAföG, Antragsberechtigte, Voraussetzungen

Studienkredit

Eine der wichtigsten Komponenten der Finanzierung des Auslandsstudiums ist das Ausland-BAföG.

Der bekannte Begriff BAföG ist die Abkürzung für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“, das gemäß § 68 SGB I Teil des Sozialgesetzbuches ist. Das Vollstudium innerhalb der EU ist dem Studium in Deutschland mittlerweile gleichgestellt.

Eingeführt wurde das Gesetz, um finanzschwachen Studenten die Möglichkeit zu geben, staatliche Unterstützung für die Zeit des Studiums zu erhalten um nicht auf ein Studium verzichten zu müssen. Grundvoraussetzungen für den Erhalt der Förderung sind die deutsche Staatsangehörigkeit, Alter unter 45 Jahren und ein eigenes Bankkonto.

Wer schon einmal studiert hat, kann im Regelfall kein BAföG erhalten. Ebenso erhält man kein BAföG, wenn man eigenes Vermögen besitzt oder die Eltern in der Lage sind, das Studium zu finanzieren. Eltern sind prinzipiell zum Unterhalt verpflichtet.  Im Einzelfall kann die finanzielle Unterstützung sogar eingeklagt werden.

Bei der Bedarfsberechnung wird das Einkommen der Eltern zugrundegelegt. Zudem werden verschiedene Sozialpauschalen, wie beispielsweise Geschwister berücksichtigt. Die Freibeträge für das Einkommen der Eltern sind in §25 BAföG geregelt. Verheiratete, bzw. zusammenlebende Eltern haben einen Freibetrag in Höhe von 2.000EUR, für jedes weitere Kind werden weitere 605EUR gewährt.

Die Freibeträge des Studierenden selbst sind in §23 BAföG geregelt. Der Studierende darf 5.421,84EUR in zwölf Monaten verdienen (zusammengerechnet mit der Werbungskosten- und der Sozialpauschale ändert sich die Höhe der BAföG-Förderung nicht, wenn das Einkommen des Studierenden umgerechnet auf den Monat 451,35 Euro nicht übersteigt. Somit wird ein 450-Euro-Job möglich, ohne dass die BAföG-Förderung beeinträchtigt wird.

Der Freibetrag für das Vermögen des Studierenden ist in §29 BAföG geregelt. Es darf 7.500EUR nicht überschreiten. Bei hohen Studiengebühren kann angespartes Vermögen durch  Antrag auf Härtefall anrechnungsfrei bleiben, wenn begründet wird, dass das Vermögen für die Studiengebühr angespart und verwendet wird.

Einen BAföG-Rechner finden Sie beispielsweise beim Studentenwerk Göttingen und bei Studis-Online.

Antragsverfahren für Auslands-BAföG

Das Antragsverfahren kann gerade für das Auslandsstudium ein halbes Jahr und länger dauern. Mit der Hilfe von StudiMed versäumen Sie keine Frist. Nach formeller Bevollmächtigung schreiben wir für Sie direkt die zuständige BAföG-Stelle (je nach Universität sind verschiedene BAföG-Ämter zuständig) an und erhalten so zunächst eine Eingangsnummer. Der Antrag hat schriftlich zu erfolgen und mit handschriftlicher Unterschrift versehen zu werden, bis zum 01.08.2016 sind alle Bundesländer verpflichtet Onlineanträge anzubieten.

Der Antrag selbst kann erst gestellt werden, wenn die Einschreibung vorliegt. Durch unser vorheriges Schreiben sorgen wir für möglichst geringen Zeitverlust. Interessant kann eine frühe Antragsstellung sein, um die zum Antragszeitpunkt geltenden Vermögensverhältnisse als Grundlage zu konservieren. Wenn sich im Nachhinein die finanziellen Verhältnisse ändern, gilt das dann erst für einen Folgeantrag. Man kann und sollte daher seine finanziellen Verhältnisse zum Antragszeitpunkt „optimieren“.

Es gibt komplizierte Regelungen mit Freibeträgen für eigenes Vermögen und Vermögen/Einkommen der Eltern. Als Vermögen zählt fast alles: Gelder auf Konten, Immobilien, Bausparverträge, und auch das eigene Kraftfahrzeug. Nur Mietkautionen und Rentenansprüche werden nicht mit einbezogen. Bei der Zusammenstellung des Vermögens muss sehr gründlich vorgegangen werden – „vergisst“ man etwas und kommt dies heraus, kann es eine Betrugsanzeige geben. Die Auslands-BAföG-Ämter nehmen einen automatischen Datenabgleich mit allen Banken in Deutschland vor, hier sollte also nicht gemogelt werden.

Auslands BAföG

Umfang von Auslands-BAföG

Auslands-BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsfreies Darlehen gezahlt, die Höhe richtet sich nach dem persönlichen Bedarf auf der einen Seite und Einkommen und Vermögen des Studenten und seinen Eltern auf der anderen Seite. Die ersten Raten der Rückzahlung werden fünf Jahre nach Ende des Studiums fällig. Für die Rückzahlung hat der Student 20 Jahre Zeit. Wer einen hohen Bedarf  nachweisen kann und über keine eigenen Mittel verfügt, kann den Höchstsatz von aktuell 934 EUR pro Monat erhalten.

Auslands-BAföG

Wer im Ausland studiert hat höhere Kosten und erhält hierdurch auch eine höhere Förderung. Grundlage hierfür sind §§5, 16 BAföG. Voraussetzung ist der Studienbeginn an einer Hochschule in der Europäischen Union oder in der Schweiz.

Zusätzlich zu den 934 EUR pro Monat, erhalten Studierende ab August 2022 einen erhöhten, einmaligen Zuschuss von bis zu 5.600EUR zu den Studiengebühren. Weiter einen Reisekostenzuschuss  iHv 500Euro und es werden dauerhafte Zuschüsse zur Auslands- Krankenversicherung (84€/Monat) und Pflegeversicherung (25€/Monat) gewährt.

StudiMed hilft Ihnen gerne, jeden möglichen Zuschlag zu erhalten, um bei Ihrem Studium finanziell möglichst unabhängig zu sein. Das Kindergeld von aktuell etwa 180 EUR wird zusätzlich zum BAföG gezahlt. Bis zum dritten Fachsemester ist ein Wechsel des Studienfachs möglich. Wer in Deutschland unglücklich mit seinem Studium ist und doch lieber zur Medizin wechseln möchte, sollte sich also schnell für einen Wechsel entscheiden. Für den Wechsel benötigt man sachliche Gründe. StudiMed hilft Ihnen bei der Argumentation, damit Sie auch im Zweitstudium weiter BAföG beziehen können.

Rückzahlung

Grundsätzlich muss auch das Auslands-BAföG an den Staat zurückgezahlt werden. Davon ausgenommen ist der Zuschlag für anfallende Studiengebühren. Rückzahlungsregelungen zum Auslands-BAföG verhalten sich ansonsten wie beim Inlands-BAföG. Das Entscheidende ist: Reisekosten, Krankenversicherungszuschuss und auch der monatliche Auslandsszuschlag müssen jeweils nur zur Hälfte der ausgezahlten Beträge zurückgezahlt werden müssen.

Auch vom Auslands-BAföG muss maximal ein Betrag von 10.000 EUR zurückgezahlt werden, auch wenn insgesamt mehr Förderung erhalten wurde. Beendet man die eigene Ausbildung oder das Studium mit einer überdurchschnittlich guten Leistung, kann auch dieser Betrag noch einmal reduziert werden – dabei sollte man unter den besten 30% des Jahrgangs sein.

Das Auslands-BAföG wird prinzipiell nicht verzinst. Nur für den Fall, dass man bei der Zahlung in Rückstand geraten, werden Zinsen erhoben. Zur Zeit findet die Rückzahlung in monatlichen Raten zu 105 Euro statt, die alle drei Monate fällig sind. Den Rückzahlungsbescheid erhält man viereinhalb Jahre nach dem Ende der Ausbildung bzw. der festgelegten Regelstudiendauer. Nach fünf Jahren beginnt dann die Rückzahlungspflicht. Spätestens innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren soll das  Auslands-BAföG zurückgezahlt werden.

Bei einem geringen Einkommen von derzeit <1.070,- EUR kann man sich von der Rückzahlung freistellen lassen. Zuständig für den Einzug des Betrages ist das Bundesverwaltungsamt mit Sitz in Köln.

In der Regel bekommen Studierende, die erfolgreich Auslands-BAföG beantragt haben, den Betrag vor Semesterbeginn und Orientierungswoche ausgezahlt, allerdings fallen Studiengebühren oft schon früher an, und Studierende müssen privat vorschießen. Um diese Lücke zu überbrücken und sich den Anteil der Studiengebühren gleich zu Beginn auszahlen zu lassen, können Studierende einen formlosen Antrag an das BAföG-Amt stellen.

Zuständigkeit

Bei welchem Auslands-BAföG-Amt der Antrag zur Förderung eingereicht werden muss, hängt vom Land des geplanten Studienaufenthaltes ab.

Den Antrag können Sie online stellen. Anschließend müssen Sie die Originale postalisch verschicken. Sie sollten die Unterlagen am Besten mindestens 6 Monate vor geplantem Studienbeginn einreichen, um rechtzeitig Förderungszahlungen zu erhalten. Die BAföG-Ämter scheinen ziemlich überlastet zu sein

Für Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Polen, Tschechien, die Slowakei, Estland, Lettland und Litauen:

Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Anstalt des öffentlichen Rechts
– Amt für Ausbildungsförderung –
Postfach 10 32
09010 Chemnitz

Tel.: 0371 / 5628450
E-Mail: auslands.bafoeg@swcz.de

Für Kroatien:

Studierendenwerk Marburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
– Amt für Ausbildungsförderung –
Postfach 22 80
35010 Marburg

Tel.: 06421 / 296 – 0
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-marburg.de

Unterstützung durch StudiMed

In Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Dienstleister unterstützt StudiMed seine Kunden bei der Beantragung des Auslands BAföGs.

Lesen Sie zum Thema Finanzierung auch unsere Beiträge zum Kindergeld beim Medizinstudium im Auslandsstudium und zum Thema Finanzierung des Medizinstudiums im Ausland.