Krankenpflegepraktikum für Medizinstudenten

Krankenpflegepraktikum

In Deutschland ist ein Krankenpflegepraktikum für Medizinstudenten eine Pflichtvoraussetzung für jedermann, geregelt wird es in §6 der Approbationsordnung für Ärzte. Ein solches zu absolvieren, wenn Du Dich für ein Studium der Humanmedizin entschieden hast, ist eine sehr große Hilfe, gerade bei der Bestärkung der Entscheidung, denn Arzt zu sein bedeutet außer interessante Erfahrungen und Erfüllung auch viel Stress, Verantwortung und körperlich belastende Arbeit. Da wirst Du sehr schnell bemerken ob Du dem Beruf gewachsen bist.

Dauer und Durchführung des Krankenpflegepraktikums für Medizinstudenten

Die Dauer des Praktikums ist auf 90 Tagen festgelegt und Du kannst es in maximal 3 Abschnitte aufteilen, von jeweils mindestens 30 Tage, dass Du zu unterschiedlichen Zeitpunkten absolvieren kannst (z.B. vor dem Studium, aber unbedingt NACH dem Abitur, oder in den Semesterferien am Anfang des Studiums, da es für den Rückwechsel – d.h. für die Anerkennung des Physikum – in Deutschland schon absolviert sein muss). Es können somit 2-Mal 1,5 Monate, 3-Mal einen Monat, oder 1-Mal einen und 1-Mal 2 Monate gemacht werden.Krankenpflegepraktikum

Es ist umstritten, ob Pflegepraktika anerkannt werden, die zwischen dem Ende der Abiturprüfungen und dem Erhalt des Abiturzeugnisses abgeleistet werden. Das LPA Bayern erkennt es beispielsweise an, wenn man bereits weiß, dass das Abitur bestanden wurde und eine Bescheinigung des Schulleiters vorliegt. In NRW wird gefordert, dass wirklich erst mit Erhalt des Abiturzeugnisses mit dem Praktikum angefangen wird. Baden-Württemberg erlaubt auch Praktika in der unterrichtsfreien Zeit. Wir glauben nicht, dass dies faktisch wirklich geprüft wird und es zu einer Nicht-Anerkennung kommen kann, aber offiziell sind so nun mal die Regeln. Bei Rückfragen am besten direkt bei Ihrem für Sie zuständigen Landesprüfungsamt anfragen.

Es gibt keine Vorschriften zu den Schicht- und Arbeitszeiten oder zu der Entlohnung. Das musst Du mit der jeweiligen Pflegedienstleistung abklären.

Wo kann ich ein Krankenpflegepraktikum für Medizinstudenten absolvieren?

Es kommen nur Krankenhäuser und Einrichtungen in Frage die eine ständige ärztliche Leitung haben, eine Bettenstation oder pflegerische Hilfeleistung anbieten. Also nicht im Rettungsdienst, Altenheim, Reha-Klinik oder Ähnliches.Krankenpflegedienst

Die Fachrichtung der Einrichtung bei der Du Dein Praktikum machst ist egal, ausgenommen der Psychiatrie, da dies in manchen Bundesländern nicht anerkannt wird.

Jedes Bundesland legt fest welche Einrichtungen für ein Pflegepraktikum in Frage kommen, deswegen empfehlen wir Dir, dass Du Dich auf der Homepage der Landesprüfungsämter im eigenen Bundesland erkundigst.

Ein solches Praktikum kannst Du gerne auch im Ausland absolvieren. Wichtig ist aber, dabei zu beachten, dass der Dienst dieselben Bedingungen erfüllt, wie das Praktikum in Deutschland.

Welche Tätigkeiten werden mir als Krankenpflegepraktikum angerechnet?

Es gibt Tätigkeiten und Berufsausbildungen bei denen die Möglichkeit besteht sie teilweise oder ganz anerkennen zu lassen. Was genau und wieviel davon anerkannt wird, sollte man bei dem jeweiligen LPA nachfragen. Dafür sollten Sie die entsprechende Webseite des Landesprüfungsamts VORHER besuchen um Klarheit über Ihre Situation zu bekommen.

Hier ein paar Beispiele von den Tätigkeiten die anerkannt werden:

  • eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen,
  • eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres
  • eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes
  • eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes
  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Hebamme, Entbindungspfleger, Rettungsassistent, Notfallsanitäter, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege sowie eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.

Die Anzahl der anerkannten Tage ist zum Teil von Bundesland zu Bundesland abhängig. Entscheidend ist das anerkennende Landesprüfungsamt, nicht das Bundesland, in dem die Ausbildung gemacht wurde.

Ausstellung der Bescheinigung

Der wichtigste Schritt nachdem Du dein Praktikum absolviert hast, ist die Ausstellung der Bescheinigung. Es muss das Formblatt ‚Zeugnis über den Krankenpflegedienst‘ verwendet werden. Dieses Formblatt ist beim LPA, Studiendekanat oder im Internet erhältlich.

Wichtig: Auf der Bescheinigung muss unbedingt Deine gesamte Praktikumszeit eingetragen werden, es dürfen keine Tipp-Ex Korrekturen darauf vorgenommen werden, das Ausstellungsdatum muss frühestens an Deinem letzten Arbeitstag sein, Stempel der Klinik und Unterschrift der Pflegedienstleistung sollten nicht fehlen. Eine bloße Bescheinigung auf Briefpapier des Krankenhauses (also nicht auf dem Vordrucks Formular), oder die Unterschrift eines einfachen Arztes, Oberarztes, oder selbst des Chefarztes kann zu Problemen bei der Anerkennung führen.

Vom deutschen Pflegerat anerkannte Checkliste für das Pflegepraktikum

Der Hartmannbund hat als Orientierungshilfe eine Checkliste für die Praktikanten während des Pflichtpraktikums erstellt. Hier haben wir es verlinkt.

Weitere Tipps zum Pflegepraktikum bekommst Du von Deinem StudiMed Studienberater, oder von Deinem zuständigen Landesprüfungsamt. Merkblätter gibt es von fast jedem Landesprüfungsamt. Exemplarisch sei auf die Merkblätter aus Bayern, NRW und  Baden-Württemberg verwiesen.