Endgültig nicht bestanden in Deutschland?

Medizinstudium Endgültig nicht bestanden in Deutschland?
Die größte Katastrophe, die einem Medizinstudenten widerfahren kann, ist der Verlust des Prüfungsanspruchs aus rechtlichen Gründen. Häufig ist es das mehrfache Nichtbestehen, beispielsweise in Fächern wie Anatomie oder Biochemie, das zum Ende des Studiums führt. Entweder wird nach dreimaligem Nichtbestehen (=i.d.R. endgültig nicht bestanden) der Student exmatrikuliert, oder jedenfalls wird ihm die Wiederholung des Leistungsnachweises verwehrt. Ein Studienortwechsel ist dann gleichfalls ausgeschlossen, weil der verlorene Prüfungsanspruch nach den Hochschulgesetzen aller Bundesländer ein Immatrikulationshindernis darstellt. Es bleibt dann nur mehr der Wechsel von der Humanmedizin in die Zahnmedizin oder umgekehrt von der Zahnmedizin in die Humanmedizin, wobei auch dieser häufig mit Beschwernissen bis hin zur Unmöglichkeit verbunden ist.
Im besten Fall kontaktieren uns betroffene Studenten bereits nach dem zweiten Fehlversuch, wenn noch die theoretische einmalige Wiederholungsmöglichkeit besteht. Wer sich nach dem zweiten Fehlversuch von StudiMed ins Ausland vermitteln lässt, kann dann dort den fehlenden „Problemschein“ erwerben. Während des Auslandsaufenthalts bleibt die Immatrikulation in Deutschland bestehen; es gibt kein Verbot der Doppelimmatrikulation an deutschen und zugleich an ausländischen Universitäten. Der sodann erworbene Leistungsnachweis kann anschließend im zuständigen Landesprüfungsamt (im Einzelfall auch von der Hochschule) anerkannt werden. Der Weg in die sichere Fortführung des Studiums ist eröffnet.
Dies ist ein trickreicher, im Einzelfall auch durchaus mit etwas Aufwand verbundener Weg, das Studium in einer Krisensituation durch schwieriges Fahrwasser zu manövrieren und auf Kurs zu bleiben. Rechtlich ist ein solcher Umweg statthaft. StudiMed hat die notwendigen Erfahrungen, um Kandidaten auf diesem Weg wirksam zu unterstützen.
Gelten die Regeln bundesweit einheitlich?
Anders als man vermuten könnte, ist die Rechtslage hier weitgehend bundeslandübergreifend einheitlich und nicht von Bundesland zu Bundesland verschieden. Für die drei Abschnitte der Ärztlichen Prüfung gibt § 20 der bundesweit geltenden Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) vor, dass eine Prüfung höchstens zweimal wiederholt werden darf – bei der dritten erfolglosen Prüfung gilt sie als endgültig nicht bestanden. Für die einzelnen Leistungsnachweise der vorklinischen Studienabschnitte (z. B. Anatomie, Biochemie, Physiologie) legt zwar grundsätzlich die jeweilige Hochschule in ihrer eigenen Prüfungsordnung die Zahl der möglichen Wiederholungsversuche fest, in der Praxis orientieren sich aber nahezu alle deutschen Universitäten ebenfalls an maximal drei Versuchen. Der entscheidende Punkt: Ist der Prüfungsanspruch einmal verloren, wirkt sich das nicht nur an der eigenen Hochschule aus. Nach den Hochschulgesetzen aller Bundesländer stellt ein verlorener Prüfungsanspruch bundesweit ein Immatrikulationshindernis dar – eine Fortsetzung des Studiums an einer anderen deutschen Universität im selben Studiengang ist damit ausgeschlossen.
Wie häufig kommt endgültiges Nichtbestehen im Medizinstudium vor?
Verlässliche, bundesweite Zahlen speziell zum endgültigen Nichtbestehen veröffentlichen die Hochschulen nicht. Zur Einordnung helfen aber die verfügbaren Gesamtzahlen zum Medizinstudium: Die Abbrecherquote im Fach Humanmedizin liegt seit Jahrzehnten mit rund 5 bis 10 % deutlich unter der anderer Studiengänge, und nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erreichen rund 95 % der Studienanfänger*innen letztlich einen Abschluss. Auch die Durchfallquoten in den Staatsexamina selbst sind mit einem niedrigen einstelligen Prozentbereich gering. Endgültiges Nichtbestehen bleibt damit eine Ausnahme – für die Betroffenen aber ein einschneidendes Ereignis, bei dem sich frühzeitiges Handeln auszahlt.
Transferbewerbung für ein höheres Fachsemester im Ausland
StudiMed sucht für Transferbewerber nach einem Studienplatz für ein höheres Fachsemester und setzt sich dafür ein, dass möglichst viele Leistungsnachweise anerkannt werden und das Studium zügig und möglichst ohne Zeitverlust fortgeführt werden kann. Eine vollständige Anerkennung aller in Deutschland erworbene Leistungen wird fast nie gewährleistet werden können, gute Erfahrungen haben wir in Transferfällen allerdings mit Krems, Mostar, Vilnius und Osijek. Durch Verhandlung mit den richtigen Ansprechpartnern und Ausnutzung unserer guten Vor-Ort-Kontakte gelingt es uns häufig, befriedigende Lösungen zu erreichen. Nach Abschluss des Studiums im Ausland kann trotz des zuvor in Deutschland 
Schritt für Schritt: Was tun bei drohendem oder eingetretenem endgültigen Nichtbestehen?
- Frühzeitig handeln: Idealerweise melden Sie sich bereits nach dem zweiten Fehlversuch, solange rechtlich noch ein letzter Wiederholungsversuch offensteht. Je früher eine Alternative organisiert ist, desto mehr Optionen bleiben erhalten.
- Rechtliche Situation prüfen lassen: Klären Sie mit dem Prüfungsamt oder einem im Prüfungsrecht erfahrenen Anwalt, ob der Prüfungsanspruch tatsächlich endgültig verloren ist oder ob formale Fehler im Prüfungsverfahren eine Anfechtung ermöglichen.
- Auslandsstudium organisieren: Über eine Vermittlung ins europäische Ausland kann der fehlende Leistungsnachweis („Problemschein“) dort erneut abgelegt werden, während die deutsche Immatrikulation parallel bestehen bleibt.
- Leistungsnachweis anerkennen lassen: Der im Ausland erworbene Nachweis wird anschließend beim zuständigen Landesprüfungsamt (teils auch direkt bei der Hochschule) zur Anerkennung eingereicht.
- Studium in Deutschland fortsetzen oder im Ausland abschließen: Je nach Fortschritt kann das Studium danach in Deutschland fortgesetzt oder vollständig im Ausland zu Ende geführt werden – mit anschließender Anerkennung des ausländischen Abschlusses bzw. der Approbation in Deutschland.
Bevor Sie Ihren Traum aufgeben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns für eine Beratung, die Ihnen in Ihrer persönlichen Situation hilft. In fast jedem Fall können wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden.


