Medizinstudium an staatlichen Universitäten in Deutschland

Medizinstudium in Deutschland

Wer in Deutschland an einer staatlichen Universität einen medizinischen Studiengang studieren möchte, bewirbt sich nicht direkt an der/den präferierten Universitäten, sondern zentral über die Plattform Hochschulstart. Medizinische Studiengänge sind deutschlandweit zulassungsbeschränkt. Doch wie bewirbt man sich dort? Worauf sollte man besonders achten? Nach welchen Kriterien werden Studienplätze vergeben? Über welche Quoten kann man zugelassen werden? Und wie stehen eigentlich meine Chancen? Dieser Artikel dient als kleine Einführung zum Thema der Vergabe von Medizinstudienplätzen an Unis in Deutschland.

Was ist Hochschulstart?

Wer sich für ein Medizinstudium an einer (staatlichen) Universität in Deutschland bewerben möchte, tut dies über Hochschulstart. Hochschulstart regelt die Bewerbung und die Vergabe der Medizinstudienplätze deutschlandweit. Diese zentrale Koordination ist erforderlich, da es für die medizinischen Studiengänge stets wesentlich mehr Bewerber als Studienplätze gibt. Bewerbungen sind möglich für die folgenden medizinischen Studiengänge: Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin (nur zum Wintersemester) und Pharmazie. Die Bewerbung über Hochschulstart ist kostenfrei. Detaillierte Informationen zum Studienangebot von Hochschulstart finden sich hier.

Wofür stehen DoSV und AntOn?

DoSV steht für „Dialogorientiertes Serviceverfahren“. Dieses koordiniert den Bewerbungsprozess der medizinischen Studiengänge für alle staatlich anerkannten Hochschulen. Es gewährleistet, dass ein Bewerber trotz gegebenenfalls mehrerer parallel versendeter Bewerbungen an verschiedenen Hochschulen und für unterschiedliche Studiengänge nur einen einzigen Zulassungsbescheid erhält. Dabei verzahnt das Verfahren die Wünsche der Bewerber mit den Kapazitäten der Hochschulen. Im Bewerbungs- und Zulassungsprozess werden Zeit und Ressourcen eingespart und das Nachrückverfahren kann effizienter gestartet werden. Weitere Informationen zu DoSV finden sich hier.

AntOn steht für „Antragstellung Online“. Anhand dieses Portals erstellt jeder Bewerber programmgestützt und einheitlich seinen Bewerbungsantrag für den jeweiligen medizinischen Studiengang. Weitere Informationen zu AntOn finden sich hier und hier.

Wie läuft die Bewerbung ab?

Die Bewerbung läuft online über Hochschulstart. Es handelt sich um einen mehrschrittigen Prozess:

  • Registrierung DoSV: Anlage eines persönlichen Profils im Bewerbungsportal (Bestätigung per E-Mail innerhalb von 72 Stunden erforderlich; daraufhin Erhalt der Bewerber-ID und der Bewerber-BAN).
  • Registrierung AntOn: Erstellung eines Zugangs für die Online-Antragstellung (automatische Datenübertragung von DoSV auf AntOn).
  • Bewerbung Hochschulstart: Auswahl eines/mehrerer Medizinstudiengänge (eine parallele Bewerbung für mehrere medizinische Studiengänge ist möglich). Zuordnung zu einer Bewerbergruppe. Überprüfung der persönlichen Stammdaten. Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinstitution, Abschlussjahr, Notendurchschnitt). Priorisierung der Studienorte/Hochschulen. Im Falle einer Zulassung muss das Angebot online angenommen werden (alle anderen Studienangebote verfallen automatisch).

Welche Termine und Fristen muss ich beachten?

Die Bewerbungsfrist auf Hochschulstart endet jedes Jahr zum 15. Januar für das Sommersemester und zum 15. Juli für das Wintersemester.

Die Platzvergabe für das Sommersemester erfolgt von Ende Januar bis Anfang Februar, die für das Wintersemester von Ende Juli bis Ende August. Danach beginnt das Nachrückverfahren, welches endgültig zu Ende April im Sommersemester und zu Ende September im Wintersemester schließt. Hochschulstart hat eine Terminübersicht zusammengestellt, die stets aktuell gehalten wird. Sie findet sich hier.

Kann ich meine Wunschuniversität priorisieren?

Bei der Bewerbung gibt es die Möglichkeit, eine Rangliste mit Priorisierungen zu erstellen. So kann man die Universitäten je nach Präferenz sortieren. Wenn dann eine Zusage kommt, ist es wahrscheinlich, dass diese für eine der höher in der Präferenz liegenden Universitäten erfolgt. Wird keine Priorisierung vorgenommen, so wird diese nach dem Bewerbungseingang automatisch festgelegt. Weitere Informationen zur Priorisierung finden sich hier. Wichtig: Die Priorisierung ändert nichts an den individuellen Zulassungschancen, sondern nimmt lediglich Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit einer ohnehin erfolgten Zulassung an der präferierten Universität!

Was sind die Zulassungsvoraussetzungen?

Um überhaupt für eine Bewerbung um ein Medizinstudium in Frage zu kommen, muss man die Voraussetzungen einer Zulassung erfüllen. Dabei zählt zuvörderst eine gültige und in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung. Dies ist meist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), alternativ ist aber auch eine Bewerbung mit dem Medizinischen Fachabitur oder einer durch berufliche Qualifizierung erreichten HZB möglich.

Allerdings: Selbst, wenn diese Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, so ist das noch keine Garantie auf einen Medizinstudienplatz. Im Folgeschritt sind für das eigentliche Vergabeverfahren diverse weitere Faktoren entscheidend.

Wie werden Studienplätze vergeben?

Die Vergabe von Studienplätzen in Hochschulstart läuft über das sogenannte Zentrale Vergabeverfahren (ZV). Dies ist für die bundesweit zulassungsbeschränkten medizinischen Studiengänge in das DoSV integriert. Die Studienplatzvergabe mit dem ZV beginnt nach Bewerbungsschluss im Rahmen der sogenannten Koordinierungsphase. Im ZV werden alle Bewerbungen zentral gesammelt – zunächst in einer Landesliste des jeweiligen Bundeslandes, dann in einer Bundesliste –, sodann wird aus allen Bewerbungen eine Rangliste erstellt, nach der die Studienplätze vergeben werden.

 Über welche Quoten werden die Medizinstudienplätze vergeben?

Im ZV gibt es drei verschiedene Auswahlverfahren, die allgemein auch als „Quoten“ bezeichnet werden und auf Basis derer die Vergabe der Medizinstudienplätze erfolgt:

1. NC (Abiturbestenquote)

  • Über die Abiturbestenquote bzw. den Numerus Clausus werden 30% der Studienplätze im ZV vergeben. Dieses Verfahren ist ausschließlich abhängig von schulischen Leistungen.
  • Für die Abiturbestenquote ist das ausschlaggebende Kriterium die im Abitur erreichte Gesamtpunktzahl sowie, daraus folgend, der Numerus Clausus.
  • Da die Anzahl an Schuljahren, Oberstufenkursen und Abiturprüfungen von Bundesland zu Bundesland variiert, wird zur Ermittlung der Abiturbestenquote zunächst per separaten Landesquoten vereinheitlicht und umgerechnet. Dafür erfolgt eine bundeslandinterne Ranglistenbildung. Sodann werden alle bundeslandinternen Ranglisten übergreifend zusammengefasst und es ergibt sich eine bundesweite Rangliste mit der Abiturbestenquote, über welche schließlich die Studienplatzvergabe der NC-Plätze erfolgt.
  • Ausführliche Informationen zur Abiturbestenquote finden sich hier und hier.

2. AdH (Auswahlverfahren der Hochschule)

  • Über das Auswahlverfahren der Hochschule werden 60% der Studienplätze im ZV vergeben. Dieses Verfahren ist teilweise abhängig von schulischen Leistungen.
  • Das Verfahren im AdH obliegt gänzlich der jeweiligen Hochschule. Diese legt Kriterien fest, nach denen Bewerber bewertet und ausgewählt werden sollen. Auf jedes dieser Auswahlkriterien wird eine bestimmte Anzahl an Rangpunkten vergeben, sodass alle Bewerber dann auf Basis ihrer Rangpunkteanzahl verglichen und sortiert werden können. Dabei können insgesamt 100 Punkte erzielt werden. Schätzungen der eigenen Rangpunkte lassen sich anhand bestimmter Apps ermitteln. Darüber hinaus besteht für Hochschulen die Möglichkeit, AdH-Unterquoten zu bilden (AdH-1, AdH-2, AdH-3 etc.), wonach sie ein Konglomerat an Kriterien einbeziehen und im Rangpunktesystem unterschiedlich gewichten können. Entscheidend für die Studienplatzvergabe über das AdH ist dann der erreichte Gesamtwert an Rangpunkten.
  • Die Kriterien im AdH fallen zwar an jeder Hochschule anders aus, jedoch müssen alle Hochschulen mindestens ein schulnotenunabhängiges Kriterium einbeziehen. Beispiele für solche hochschuleigenen Kriterien können sein: Gesamtpunktzahl im Abitur, Einzelnoten in naturwissenschaftlichen Fächern (Biologie, Chemie, Physik), Ergebnis im fachspezifischen Eignungstest, praktische Berufserfahrung im medizinischen Bereich, Auswahlgespräch oder Interview.
  • Ausführliche Informationen zum AdH finden sich hier zum Download.

3. ZEQ (Zusätzliche Eignungsquote)

  • Über die Zusätzliche Eignungsquote werden 10% der Studienplätze im ZV vergeben. Dieses Verfahren ist gänzlich unabhängig von schulischen Leistungen.
  • Das Verfahren in der ZEQ wird ebenfalls durch die jeweilige Hochschule koordiniert und berücksichtigt diverse besondere Zusatzleistungen. Auch die ZEQ arbeitet mit einem Rangpunktesystem, hier können mit den jeweiligen Kriterien ebenfalls insgesamt 100 Punkte erzielt werden. Entscheidend für die Studienplatzvergabe über die ZEQ ist also wiederum die insgesamt erreichte Rangpunkteanzahl.
  • Schulnotenunabhängige Kriterien, die in die ZEQ einfließen, sind insbesondere ein guter Eignungstest (z.B. TMS), ferner das Ergebnis eines Auswahlgesprächs oder Interviews, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder praktische Tätigkeit in einem medizinischen Beruf, im medizinischen Bereich erworbene Preise oder Auszeichnungen oder sonstige fachspezifische außerschulische Qualifikationen. Früher wurden in der ZEQ auch Wartesemester angerechnet, was jedoch inzwischen nicht mehr der Fall ist.
  • Ausführliche Informationen zur ZEQ finden sich hier zum Download.

Mit einer Bewerbung um einen Medizinstudienplatz über Hochschulstart nimmt man automatisch an allen drei Auswahlverfahren teil. Weitere Angaben zur Teilnahme an einem/mehreren der Verfahren sind daher nicht erforderlich. Der Stand der Bewerbung lässt sich während des gesamten Verfahrens im DoSV-Portal mitverfolgen. Weitere Informationen zum ZV, zum Quotenmodell, zur Koordinierungsphase und zu den Auswahlkriterien der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge finden sich hier, hier, hier und hier.

Vorabquote: Außerdem gibt es noch die sogenannte Vorabquote. Diese wird bereits vor dem klassischen Auswahlverfahren (NC, AdH, ZEQ) auf die Studienplatzvergabe angewandt. Sie betrifft allerdings nicht alle Bewerber, sondern nur spezielle Bewerbergruppen – dies sind Härtefälle, Ausländer, Zweitstudienbewerber sowie Bewerber, die sich auf Basis bestimmter Vorschriften verpflichtet haben (z.B. Landärzte). Über die Vorabquote werden initial etwa 20% aller zur Verfügung stehender Studienplätze vergeben, bevor die Zuteilung der verbleibenden 80% der Studienplätze vermittels der drei Hauptquoten vorgenommen wird. Weitere Informationen zur Vorabquote finden sich hier.

Nachrückverfahren: Wer zunächst keinen Studienplatz erhalten hat, gerät automatisch in das Nachrückverfahren. Im Nachrückverfahren werden diejenigen Studienplätze nachträglich vergeben, die im regulären Verfahren zurückgestellt oder nicht angenommen wurden. Dazu melden die Hochschulen die entsprechenden Studiengänge nochmal an Hochschulstart. Ferner besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich auf die Restplätze anderer Studienangebote zu bewerben. Mit dem Ende des Nachrückverfahrens ist die Studienplatzvergabe des Semesters für alle Bewerber beendet. Weitere Informationen zum Nachrückverfahren finden sich hier. Informationen zum Losverfahren finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.

StudiMed Rücktritts-Option

StudiMed bietet das Medizinstudium an den staatlichen Universitäten nicht an, sodass dieser Artikel nur oberflächlich informiert und keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit hat. Gleichwohl wurde er nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und ist auf dem Stand von Dezember 2023. Da die Zusagen aus Deutschland deutlich später kommen als aus Deutschland, macht eine Parallelbewerbung in Deutschland und im Ausland Sinn. Hierfür bietet StudiMed die optional abschließbare Rücktrits-Option an, die bei einer Zulassung an einer staatlichen Universität in Deutschland das Erfolgshonorar entfallen lässt. Über StudiMed lässt sich daher gut ein Plan B umsetzen.