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Die Landarztquote und Landtierarztquote

Landarztquote Medizin

Die Landarztquote bietet die Möglichkeit, in Deutschland ohne NC einen Studienplatz zu erhalten. Allerdings werden auch hier bestimmte Bedingungen, oftmals Berufserfahrung, vorausgesetzt. Wenngleich es keinen Numerus Clausus im herkömmlichen Sinne gibt, wird auch die Abiturnote in einigen Bundesländern als ein Kriterium herangezogen.

Aber was genau hat es mit der Landarztquote genau auf sich? Welche Verpflichtungen gehen damit einher? Und wie stehen die Chancen, darüber einen Platz zu erhalten?

In diesem Artikel wird die Landarztquote als eine Möglichkeit, abseits vom regulären Zulassungsverfahren einen Studienplatz zu erhalten, vorgestellt. Zudem erfahren Sie, wie sich die Kriterien in den einzelnen Bundesländern, die die Sonderquote nutzen, unterscheiden.

Warum gibt es die Landarztquote?

Aber aus welchem Grund wurde die sogenannte Landarztquote überhaupt eingeführt? In Deutschland herrscht in weiten Teilen Ärztemangel. Besonders in ländlichen Regionen mangelt es an Hausärzten, die die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Aufgrund des demografischen Wandels wird sich die Situation in den kommenden Jahren zunehmend verschärfen. Neben finanziellen Anreizen wie Stipendien und Investitionszuschüssen bei Eröffnung oder Übernahme einer Praxis im ländlichen Raum wurde daher die Landarztquote eingeführt, um angehende Ärzte zur Tätigkeit in Bedarfsregionen zu motivieren.

Wie funktioniert die Landarztquote?

Die Landarztquote ist eine zusätzliche, vom zentralen Vergabeverfahren über Hochschulstart unabhängige Quote. In den Bundesländern, in denen die Landarztquote eingesetzt wird, wird eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen über sie vergeben. Sowohl die Anzahl der verfügbaren Plätze als auch die Auswahlkriterien variieren je nach Bundesland.

Erhält man einen Platz über die Landarztquote, geht dieser mit bestimmten Verpflichtungen einher: Nach dem Studium muss eine Weiterbildung als Facharzt für Allgemeinmedizin absolviert werden. Zudem verpflichten Sie sich, nach der Weiterbildung für mindestens zehn Jahre in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohtem Gebiet des jeweiligen Bundeslandes als Mediziner zu praktizieren.

Ab Wintersemester 2026/27 wird in Bayern auch eine Landtierarztquote eingeführt. Diese behandeln wir im Abschnitt „Was ist die Landarztquote?“ separat.

Wie unterscheidet sich das Studium?

Wer sich über die Landarztquote für ein Medizinstudium bewirbt, sollte sich über die örtliche Gebundenheit bewusst sein. Der Vertrag wird mit einem bestimmten Bundesland geschlossen. In diesem müssen sowohl das Studium als auch die Facharztweiterbildung absolviert werden. Ähnlich wie beim zentralen Vergabeverfahren über Hochschulstart können teilweise Präferenzen angegeben werden, es besteht aber keine Garantie, dass das Studium am Wunschort absolviert werden kann. Ein Studienplatztausch kann je nach Bundesland möglich sein. Allerdings hat jede Universität eigene Regeln dafür. Weitere Informationen zum Studienplatztausch finden Sie hier.

Grundsätzlich ist vorgesehen, dass das Studium in Regelstudienzeit abgeschlossen wird. Verzögerungen müssen mitgeteilt werden, sind in der Regel aber unproblematisch. Auch ist es normalerweise möglich, Auslandsaufenthalte in das Studium zu integrieren.

Nach dem Studium sind Sie verpflichtet, unmittelbar mit der passenden Facharztausbildung anzufangen.

Das Gebiet, in welchem Sie später als Hausarzt praktizieren, können Sie sich ebenfalls nicht frei aussuchen. In den meisten Bundesländern können zwar Präferenzen angegeben werden, diese können aber nicht immer berücksichtigt werden.

Was sind Vorteile der Landarztquote?

Die Landarztquote stellt eine wirksame Methode dar, den Ärztemangel auf dem Land, der zu den größten Herausforderungen der medizinischen Zukunft zählt, zu bekämpfen. Während der Bedarf an Ärzten aufgrund der alternden Gesellschaft steigt, zieht es viele junge Mediziner eher in die Stadt. Schon jetzt ist die Patientenversorgung in einigen ländlichen Gebieten nicht mehr in ausreichendem Maße vorhanden.

Daneben übersteigt die Nachfrage das Angebot an Medizinstudienplätzen seit Jahren. Zwar werden nur dreißig Prozent der Plätze durch die Abiturbestenquote vergeben, doch auch im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) spielt der Abiturschnitt in der Regel eine wesentliche Rolle. Bei der Landarztquote wird dieser in einigen Bundesländern zwar als ein Kriterium hinzugezogen, fließt jedoch zu maximal 30 Prozent in die Bewertung mit ein.

Für wen ist die Landarztquote geeignet?

Aufgrund der langjährigen Verpflichtungen ist die Landarztquote nur für diejenigen geeignet, die sich sicher sind, viele Jahre im ländlichen Gebiet leben und praktizieren zu wollen.

Zudem sollten Sie sich für die hausärztliche Tätigkeit interessieren. In einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg und Bayern ist im Rahmen der Landarztquote auch eine Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin und Innere Medizin möglich, während etwa in Rheinland-Pfalz explizit die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin gefordert wird. Der Wechsel in ein anderes Fachgebiet ist nicht möglich. Darüber hinaus stellt sie eine Möglichkeit dar, wenn der Numerus Clausus nicht erfüllt werden kann.

Eine besondere Chance bietet die Landarztquote für diejenigen, die bereits ein Erststudium absolviert haben. Während es für Absolventen fachfremder Studiengänge fast unmöglich ist, im regulären Verfahren über Hochschulstart einen Studienplatz für Medizin als Zweitstudium zu erhalten, spielt es bei der Bewerbung über die Landarztquote in der Regel keine Rolle, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt.

Welche Bundesländer bieten die Landarztquote an?

Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfahlen zum Wintersemester 2019/2020 erstmals Studienplätze über die Landarztquote angeboten. Immer mehr Bundesländer haben sich seitdem ebenfalls entschieden, diese einzuführen. Mittlerweile kann man in 11 Bundesländern auf diesen Weg einen Studienplatz in Medizin erhalten. In Berlin, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Brandenburg wird sie aktuell nicht angeboten.

Die genaue Umsetzung der Quote obliegt den Bundesländern. Sowohl die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze als auch die Bewertungskriterium unterscheiden sich stark voneinander.

Welche Kriterien sind für die Bewerbung relevant?

Anders als man annehmen könnte, ist es keine Voraussetzung, einen Bezug zum Bundesland, in dem man sich über die Landarztquote bewirbt, vorzuweisen. Sie können sich sogar in mehreren Bundesländern bewerben.

Eine Bewerbung ist ausgeschlossen, wenn der Prüfungsanspruch im Fach Humanmedizin verloren wurde, das heißt, eine Prüfung im Medizinstudium bereits endgültig nicht bestanden wurde.

In den meisten Bundesländern findet eine Vorauswahl anhand bestimmter Kriterien statt. Dabei können insgesamt 100 Punkte erreicht werden.

Der Test für Medizinische Studiengänge (TMS)

Der TMS ist in allen Bundesländern außer Sachsen-Anhalt ein wesentliches Kriterium. Er geht zu 30 bis 60 Prozent in die Bewertung mit ein. Der Test spielt auch im regulären Vergabeverfahren eine wesentliche Rolle: Sowohl beim Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) als auch bei der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) fällt er oft ins Gewicht. Der TMS ist ein fachspezifischer Eignungstest, der vor allem die kognitiven Fähigkeiten der Kandidaten testet. Es geht weniger um Schulwissen, vielmehr werden die folgenden Bereiche geprüft:

  • Naturwissenschaftliches und medizinisches Aufgabenverständnis
  • Umgang mit Zahlen, Einheiten und Formeln
  • Schnelle Informationsverarbeitung und -deutung
  • Merkfähigkeit
  • Räumliches Denkvermögen
  • Konzentrations- und Leistungsfähigkeit

Dabei ist es ausschlaggebend, wie gut Sie im Vergleich zu den anderen Testteilnehmern abgeschnitten haben. Je nach Prozentrang erhalten Sie eine bestimmte Punktzahl für das Testergebnis.

Berufliche Vorerfahrung

Eine einschlägige Berufsausbildung bzw. die medizinische Erfahrung spielt in ausnahmslos allen Bundesländern eine wesentliche Rolle. Meist geht dieses Kriterium zu etwa 40 Prozent in die Bewertung mit ein.

Wie genau Punkt verteilt werden, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Berücksichtigt werden jedoch nur Ausbildungen und Tätigkeiten im medizinischen Bereich. Typische Berufsausbildungen sind etwa:

  • Altenpfleger/-in
  • Anästhesietechnische/-r Assistent/-in
  • Arzthelfer/-in
  • Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/-in
  • Hebamme / Entbindungspfleger
  • Kinderkrankenschwester / -pfleger
  • Krankenschwester / -pfleger
  • Medizinische/-r Fachangestellte/-r
  • MTA (alle Bereiche, inkl. Labor und Radiologie)
  • Notfallsanitäter/-in
  • Operationstechnische/-r Assistent/-in
  • Physiotherapeut/-in
  • Rettungsassistent/-in

Teilweise kann man auch Punkte für weniger fachnahe Ausbildungen aus dem Gesundheitssektor (z. B. Biologie- oder Chamielaborant, Heilerziehungspfleger) erhalten.

Freiwilligendienst und ehrenamtliche Tätigkeit

Auch ein freiwilliges Jahr kann die Chancen erhöhen, einen Platz über die Landarztquote zu erhalten. Dabei werden in der Regel nur solche in einer Einrichtung mit direktem Kontakt mit kranken oder pflegebedürftigen Menschen anerkannt.

Ebenso wie für die Berufserfahrung gibt es dabei zeitliche Mindestanforderungen. Für einen Freiwilligendienst erhalten Sie in der Regel Punkte, wenn dieser mindestens zwölf Monate gedauert hat.

Wie sieht das Auswahlverfahren aus?

In den meisten Bundesländern findet anhand der Kriterien mit festgelegter Maximalpunktzahl eine Vorauswahl statt.

Dabei wird eine Rangliste erstellt. Oft werden in die zweite Runde doppelt so viele Bewerber eingeladen, wie Plätze verfügbar sind.

In einer zweiten Runde können Auswahlgespräche, teils mit Rollenspielen, und Assesments stattfinden.

In den Auswahlgesprächen geht es primär um die persönliche Eignung. Hier müssen Sie ihre Motivation überzeugend darstellen und argumentieren. Teil dessen können etwa Rollenspiele, in denen Szenen aus dem ärztlichen Alltag dargestellt sind, sein. Manche Bundesländer arbeiten auch mit weiteren Testaufgaben. Dabei werden keine Fachkenntnisse vorausgesetzt, vielmehr geht es um Fähigkeiten wie zwischenmenschliche Kommunikation und empathisches Verhalten im Patientenkontakt.

In der zweiten Auswahlrunde können wiederum maximal 100 Punkte erreicht werden. Auf Basis der Punktezahlen der beiden Auswahlstufen wird eine abschließende Rangliste erstellt, die darüber entscheidet, ob Ihnen ein Studienplatz angeboten wird.

Lediglich in Sachsen-Anhalt findet keine Vorauswahl statt. Hier erfolgt nach dem Einreichen der Bewerbung direkt die Teilnahme an einem fachspezifischen Studierfähigkeitstest.

Übersicht über die Bewertungskriterien je Bundesland

Hier finden Sie eine Übersicht über die in den jeweiligen Bundesländern angewandten Kriterien.

Baden-Württemberg:

Bewerbung: Online über Bewerbungsportal, Einreichung der erforderlichen Unterlagen (z. B. Abiturzeugnis, Nachweise über medizinische Vorerfahrung)

Auswahlverfahren: Vorauswahl unabhängig vom Abiturschnitt nach den Kriterien Ausbildung, Beruf und Engagement (40 Punkte) und TMS (Medizinertest) (60 Punkte), Auswahlgespräch

Bayern:

Bewerbung: Über das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Einreichen der erforderlichen Unterlagen

Auswahlverfahren: Vorauswahl nach den Kriterien TMS (Medizinertest) (50%), freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeit (20%), Berufserfahrung (30%), Multiple Mini Interviews und Einzelgespräch (kein medizinisches Fachwissen benötigt)

Hessen

Bewerbung: Online-Bewerbung beim Landesamt für Gesundheit und Pflege Hessen

Auswahlverfahren: Vorauswahl nach Eignung. Kriterien: medizinische Vorerfahrung, ehrenamtliche Tätigkeit, TMS (Medizinertest), standardisiertes und strukturiertes Auswahlgespräch

Mecklenburg-Vorpommern

Bewerbung: Online- und Papierbewerbung über die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern

Auswahlverfahren: Vorauswahl: Abiturdurchschnitt (30%), TMS (Medizinertest) (30%), berufliche und ehrenamtliche Tätigkeit im Gesundheitswesen (40%), Assessments und Interviews inkl. Rollenspiele

Niedersachsen

Bewerbung: Online-Bewerbung über den Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

Auswahlverfahren: Vorauswahl nach den Kriterien Abiturdurchschnitt (30%), Ergebnis des TMS (Medizinertest)(30%), einschlägige Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder praktische Tätigkeit (40%), Auswahlgespräch: standardisierte Interviews und Rollenspiele, in denen für die hausärztliche Tätigkeit typische Situationen simuliert werden.

Nordrhein-Westfalen

Bewerbung: Online- und Papierbewerbung über das Landeszentrum für Gesundheit NRW (LZG) und Einreichen aller erforderlichen Unterlagen (z. B. Abiturzeugnis, Motivationsschreiben)

Auswahlverfahren: Vorauswahl anhand der Kriterien Abiturdurchschnittsnote (30%), Ergebnis des TMS (30%), einschlägige berufliche Tätigkeiten oder Ausbildungen (40%), standardisiertes und strukturiertes Auswahlgespräch

Rheinland-Pfalz

Bewerbung: Online-Bewerbung über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Auswahlverfahren: Vorauswahl nach den Kriterien Abiturschnitt, Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests, relevante Berufserfahrung, einschlägiger ehrenamtlicher oder praktischer Tätigkeit, Auswahlgespräch

Saarland

Bewerbung: Online- und Papierbewerbung beim Landesamt für Soziales Saarland.

Auswahlverfahren: Vorauswahl nach den Kriterien Abiturnote (30%), TMS (Medizinertest) (30%), einschlägige Berufserfahrung und Ausbildung (40%), standardisiertes Interviewverfahren

Sachsen

Bewerbung: Online-Bewerbung über die Landesdirektion Sachsen.

Auswahlverfahren: Abiturnote (20%), Studierfähigkeitstest wie TMS (Medizinertest) (40%), Berufsausbildung oder einschlägiges Studium (20%), Berufstätigkeit (10%), Freiwilligendienst oder ehrenamtliche Tätigkeit (10%), standardisierte und strukturierte Interviews

Sachsen-Anhalt

Bewerbung: Online- und Papierbewerbung an kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Auswahlverfahren: Keine Vorauswahl, nach Einreichung der Bewerbung Teilnahme an online-basiertem fachspezifischen Studierfähigkeitstest. Auswahl anhand der Kriterien Abiturnote (10%), Ergebnis des Studieneignungstests (40%), Berufsausbildung/ Berufserfahrung (40%)

Thüringen (ab 2026)

Bewerbung: Online-Bewerbung über das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Auswahlverfahren: noch nicht bekannt

Was ist die Landtierarztquote?

Als bislang einziges Bundesland bietet Bayern ab 2026 zusätzlich eine Landtierarztquote an. Sie folgt einem ähnlichen Prinzip wie die reguläre Landarztquote.

In den kommenden Jahren ist in einigen Regionen Bayerns mit einer tierärztlichen Unterversorgung in der Nutztierhaltung zu rechnen. Der Vertrag sieht eine zehnjährige Tätigkeit in der Nutztierversorgung mit Schwerpunkt Rind oder Schwerpunkt Schwein in einer Bedarfsregion vor.

Im Gegenzug erhalten die Bewerber einen Studienplatz im Fach Tiermedizin an der LMU München. Bis zu zehn Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden über die Vorabquote vergeben.

Welche Kriterien sind für die Landtierarztquote relevant?

Für die Zulassung über die Landtierarztquote Bayern gelten andere Kriterien als für das zentrale Zulassungsverfahren zum Studium der Tiermedizin.

Der Abiturschnitt ist kein Bewertungskriterium, allerdings muss eine Hochschulzugangsberechtigung vorhanden sein.

Im ersten Auswahlschritt werden folgende Kriterien angewandt:

  • Studieneignungstest (50 Punkte): Ein Eignungstest für medizinische Studiengänge wie der TMS ist keine Pflicht, aufgrund der hohen Gewichtung steigert die Teilnahme die Chancen jedoch maßgeblich.
  • Abgeschlossene Berufsausbildung (25 Punkte): Punkte werden vergeben für: Landwirt/in, Pferdewirt/in, Tiermedizinische/r Fachangestellte/r, Tierpfleger/in, Tierwirt/in, Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in
  • Berufsausübung (5 Punkte): Diese wird eingerechnet, wenn sie im Anschluss an die abgeschlossene Ausbildung stattfand.
  • Praktika im Bereich Nutztiermedizin (20 Punkte): Das Praktikum muss mindestens eine Dauer von vier Wochen haben. Je nach Gesamtwochenzahl werden 5 bis 20 Punkte verteilt, wobei eine Dauer von mehr als zehn Wochen nicht zu einer weiteren Erhöhung der Punktzahl führt.

Wie funktioniert das Auswahlverfahren der Landtierarztquote?

Auch bei der Landtierarztquote wird auf Basis der erreichten Punktzahl eine Rangliste erstellt. Die zweite Auswahlrunde besteht aus zwei kurzen, stark strukturierten Gesprächen, bei dem die Bewerber ein vorgegebenes Szenario bewerten, und einem zehnminütigen Einzelgespräch. In diesem stehen die individuellen Umstände und die Motivation im Vordergrund. Zudem ist ein praktischer Abschnitt zu absolvieren.

Wann und wo kann man sich bewerben?

Für die Landtierarztquote Bayern wurde das Online-Bewerbungsportal inzwischen geöffnet.

Die Bewerbungsmodalitäten und genauen Fristen für die Landarztquote unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Teilweise endet die Bewerbungsfrist bereits im Januar. Außerdem ist zu beachten, dass neben der Online-Bewerbung auch eine Zusendung der Bewerbung in Papierform notwendig sein kann.

Welche Unterlagen werden zur Bewerbung benötigt?

Für die Bewerbung benötigt man in allen Bundesländern eine Bewerber-ID, die man sich im Portal Hochschulstart einrichten kann. Zudem müssen Sie sich im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) registrieren. Welche Unterlagen genau benötigt werden, ist auf den Seiten der Bundesländer nachzulesen. In der Regel sollte die Bewerbung jedoch folgende Nachweise beinhalten:

  • Eine gültige Hochschulzugangsberechtigung
  • Ein ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Ggf. Ergebnis eines Studieneignungstests (TMS)
  • Ggf. Nachweise über abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Berufserfahrung
  • Ggf. Nachweis über einen Freiwilligendienst bzw. ehrenamtliche Tätigkeit

Wie hoch sind die Chancen?

Die Frage, wie hoch die Chance ist, mit einer Bewerbung über die Landarztquote erfolgreich zu sein, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie hängt sehr von Ihrem individuellen Profil ab.

Im allgemeinen Verfahren über Hochschulstart kommen etwa vier bis fünf Bewerber auf einen Studienplatz. Für die Landarztquote gibt erst wenige offizielle Zahlen. In Baden-Württemberg kamen 2024 auf 75 Plätze 390 Bewerbungen, was einem Verhältnis von 1 zu 5,2 entspricht. Der Konkurrenzdruck ist also auch bei der Landarztquote sehr hoch und die Chancen sind statistisch gesehen ähnlich.

Allerdings zählen andere Kriterien: Besonders die Abiturnote spielt eine wesentlich geringere, in einigen Bundesländern sogar gar keine Rolle. Wichtiger sind hier persönliche Eignung und Berufserfahrung. Völlig ohne Erfahrung im medizinischen Bereich ist eine Bewerbung über die Landarztquote kaum erfolgsversprechender als eine Bewerbung über das reguläre Verfahren von Hochschulstart. Mit einem sehr guten TMS-Ergebnis erhöhen sich die Chancen sowohl im regulären Auswahlverfahren als auch bei der Landarztquote maßgeblich.

Welche Alternativen zur Landarztquote gibt es?

Mittlerweile gibt es einige Wege, ohne den Numerus Clausus zum Medizinstudium zu kommen. Eine Ausbildung im medizinischen Bereich wird sowohl im Auswahlverfahren der Hochschulen als auch in der Zusätzlichen Eignungsquote von vielen Universitäten gewichtet. Mit etwas mehr Risiko ist der Weg über einen Quereinstieg verbunden. Fächer wie Biologie, Biochemie, Pharmazie und Zahnmedizin können die Möglichkeit bieten, zu einem späteren Zeitpunkt das Fach zu wechseln. Die Erlaubnis zum Einstieg in ein höheres Fachsemester ist allerdings nicht garantiert. Entsprechend ist dieser Weg riskant und sollte nur gewählt werden, wenn das erste Studienfach auch eine Perspektive für Sie darstellt.

Neben privaten Hochschulen, an denen die Abiturnote oft weniger gewichtet wird, gibt es auch die Möglichkeit, ein Medizinstudium im Ausland zu absolvieren. Mittlerweile werden viele englischsprachige und auch einige deutschsprachige Studiengänge im EU-Ausland angeboten, für die man keinen NC braucht.

Fast völlig voraussetzungsfrei, jedoch auch unwahrscheinlich, ist der Weg über das Losverfahren. Dieses wird nur an einigen Universitäten angewendet, sofern nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei sind.

Wann lohnt sich die Bewerbung?

Ob es sich lohnt, über die Landarztquote an einen Platz zu kommen, hängt maßgeblich vom eigenen Profil ab. Ohne medizinische Ausbildung und/ oder Berufserfahrung können die Chancen sogar schlechter stehen, als wenn Sie es beispielsweise an bestimmten Universitäten über die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) versuchen. Die Universitäten legen die Kriterien dafür eigenständig fest, wobei die Abiturnote kein Kriterium sein darf. Teilweise entscheidet allein der TMS darüber, an wen die zehn Prozent der Studienplätze vergeben werden.

Für diejenigen, die bereits ein erstes Studium abgeschlossen haben, ist die Landarztquote jedoch fast die einzige Chance, in Deutschland das Medizinstudium zu absolvieren. Das ist über das reguläre Verfahren nur möglich, wenn begründet werden kann, warum das für den weiteren beruflichen Weg das Erststudium notwendig war oder schwerwiegende wissenschaftliche Gründe vorliegen. Es stehen nur wenige Plätze für Zweitstudierende zur Verfügung, die fast alle an Absolventen eines Zahnmedizinstudiums gehen: Für die Tätigkeit als Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg braucht es nämlich beide Studienabschlüsse.

Warum gibt es die Landarztquote? Ist sie gerecht?

Die Landarztquote stellt unbestreitbar ein wirksames Mittel dar, um dem Ärztemangel auf dem Land entgegenzuwirken. Auch die zusätzliche Möglichkeit für Menschen, die zwar keinen NC, jedoch berufspraktisches Wissen und medizinische Kenntnisse mitbringen, Medizin studieren zu können, ist grundsätzlich gerechtfertigt.

Allerdings steht die Landarztquote auch in der Kritik. Viele sind der Meinung, dass eine solch langjährige Verpflichtung junger Menschen kaum vertretbar ist. Kurz nach dem Abitur ändern sich Lebensentwürfe oft nochmal. Zudem stellt sich für viele erst im Laufe des Studiums heraus, welches Fachgebiet zu ihnen passt.

Wann endet der Vertrag? Kann man vorzeitig austreten?

Der Vertrag endet erst dann, wenn alle Pflichten, also Studium, Weiterbildung und zehnjährige Tätigkeit als Hausarzt in einem Bedarfsgebiet erfüllt sind. Vorzeitig austreten darf man aus dem Vertrag nicht – andernfalls droht eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 €.

Wenn eine Prüfung endgültig nicht bestanden wird, muss keine Vertragsstrafe gezahlt werden.

Fazit zur Landarztquote

Es lässt sich festhalten: Die Landarztquote ist ein wirksames Mittel. Eine Bewerbung über die Sonderquote sollte allerdings keinesfalls nur aus dem Grund der NC-Freiheit in Betracht gezogen werden. Zum einen ist der Zugang dennoch sehr limitiert, zum anderen gibt es bessere Möglichkeiten, die keine Verpflichtungen im selben Ausmaß mit sich bringen.

Ein Auslandsstudium ist sehr gut ohne Numerus Clausus zu machen – und für viele ist es nicht nur fachlich, sondern auch persönlich ein probater Weg, die eigenen Wünsche in die Realität umzusetzen. Weitere Informationen über das Medizinstudium im Ausland finden Sie in unserer Infothek. Wir beraten Sie gerne dazu!

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