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Kindergeld bei Medizinstudium im Ausland

Kindergeld Medizinstudium Ausland

Kindergeld beim Auslandsstudium Medizin

Egal, ob Aushilfsjob oder Millionär – Eltern bekommen Kindergeld, somit gibt es grundsätzlich auch Kindergeld bei Medizinstudium im Ausland. Berechtigte Eltern erhalten stets den gleichen Betrag ausgezahlt, unabhängig der finanziellen Situation. Selbst für volljährige Kinder in Ausbildung gibt es bis zum 25. Lebensjahr die Förderung von der Familienkasse. Für Besserverdiener können Kinderfreibeträge günstiger sein, dies prüft das Finanzamt nach Abgabe der Einkommenssteuererklärung allerdings automatisch.

Antrag

Eltern müssen den Kindergeldbetrag für jedes Kind als Jahresbetrag in der Anlage Kind (Zeilen 1-9) der Einkommenssteuererklärung eintragen (pro Monat 2017 192/198/223 Euro). Ferner sollten sie das Kindergeld zunächst bei der Familienkasse beantragen, selbst wenn sie wissen, dass die Kinderfreibeträge günstiger sind. Grund dafür ist, dass das Finanzamt automatisch prüft, ob das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder für sie lohnender sind, das funktioniert sehr einfach. Ist die Steuerersparnis durch die Freibeträge höher als das Kindergeld, wird das ausgezahlte Kindergeld gleich von der Ersparnis abgezogen. Der Rest erfolgt dann dann als Steuererstattung. Diesen Abzug nimmt das Finanzamt sogar auch dann vor, wenn die Eltern gar keinen Antrag auf Kindergeld gestellt haben und daher keines erhalten haben. Auch hierbei wichtig: Kindergeld kann seit dem 01.01.2018 von den Eltern nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden. Davor war dies für vier Jahre möglich.

Trennungskind

Bei getrennt lebenden, geschiedenn oder nicht verheirateent Paaren gilt: Derjenige Elternteil erhält das volle Kindergeld, bei dem das Kind amtlich gemledet ist und der es betreut (Urteil des BFH, Az III R 11/15). Der andere Elternteil, der Barzahlungen zum Unterhalt leistet, darf bei seinen Zahlungen des Kindesunterhalts den Zahlbetrag um das hälftige Kindergeld kürzen. Die Richtschnur für zu zahlenden Unterhalt ist bekanntlich die Düsseldorfer Tabelle.

Berechnung Kindergeld

Ausland

Lebt ein Kind in einem der EU (bzw. EWR) angehörenden Staat, was beim Medizinstudium im Ausland der Regelfall ist, erhalten Eltern Kindergeld. Lebt und wohnt das Kind im übrigen Ausland, gibt es das Kindergeld nur ausnahmsweise: Bei einem Auslandsstudium behält der Nachwuchs seinen Wohnsitz in der elterlichen Wohnung in Deutschland nur dann beim wenn er zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten dort lebt (Urteil des BFH, Az III R 10/14). Das Kindergeld wird gestrichen, wenn das Kind seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt (Urteil des BFH, Az XI R 8/15). Daher die dringende Empfehlung (u.a. auch wegen der Krankenversicherung) beim Medizinstudium im Ausland nicht den Wohnsitz in Deutschland abzumelden.

Übertragung von Kindergeldansprüchen

Eltern erhalten Kindergeld oder Kinderfreibeträge für leibliche, Adoptiv- sowie Pflegekinder. Auch für Stief- und Enkelkinder gibt es einen Anspruch auf Kindergeld, wenn die Kinder im Haushalt der Stief- oder Großeltern leben. Die Eltern müssen den Anspruch dann aber ausdrücklich übertragen (siehe EStE, Anlage Kind, Zeile 41-43).

Wartezeiten

Eltern erhalten für Kinder bis 212 Jahre, die einen Arbeitsplatz suchen, nur dann Kindergeld, wenn das Kind als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist. Dies gilt auch, wenn das Kind bereits eine Einstellungszusage hat (Urteil des BFH, AZ V R 22/15). Das Kind muss der Familienkasse plausibel darlegen, dass er sich ernsthaft um eine Lehrstelle/Einstellung bemüht hat. Wer mehree Bewerbungen und Vorstellungsgespräche pro Monat vorweisen kann, hat dies auf jeden Fall getan (Urteil des BFH, AZ VI R 10/04).

Dies gilt auch, wenn das Kind auf Jobsuche im EU-, oder EWR-Ausland oder in der Schweiz lebt. Für Kinder bis 25 Jahre erhalten Eltern Kindergeld, wenn diese eine Berufsausbildung (Ausbildung, Studium, Schule) absolvieren. Ferner auch wenn sie sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z.B. Abitur und Studienbeginn/Bundesfreiwilligendienst/Wehrdienst o.ä.) befinden. Diese Übergangszeit darf im Normalfall nicht länger als vier Monate dauern. StudiMed unterstüz  mit Bescheinigungen und Erklärungen für die Behörden/Familienkasse und bestätigt Bewerbern den aktuellen Bewerbungsstatus, um eine Fortzahlung des Kindergeldes zu befördern.

Checkliste KindergeldAbgrenzung

Die Familienkasse prüft, ob es isch bei der Ausbildung um eine Erst-, oder um eine Zweitausbildung handelt. Nur die Erstausbildung wird vom Staat gefördert. Orientieren kann man sich hier am persönlichen Berufsziel: Alle Maßnahmen, die als Grundlage für den angestrebten Beruf geeignet sind (also z.B. das Pflegepraktikum). Selbst wenn das Kind ohne Ausbildung bereits in einem Beruf arbeitet und nachträglich die Ausbildung macht, handelt es sich um eine Erstausbildung. Wechsel und Unterbrechungen des Studiums sind unschädlich. Beim Besuch von Fachschulen, bei Ergänzungs- und Aufbaustudien folgenden Abschlüssen eines anderen Hochschultyps, Regerendariate und dem zweiten Abschluss von parallel geführten Studiengängen wird dagegen eine abgeschlossene Erstausbildung vorausgestz, sodass diese als Zweitausbildung zu werden sind. Siehe Anlage Kind, Zeile 17.

Duales Studium

Soweit ein Studiengang Ausbildung und Praxis kombineirt rechtfertigt dies bis zum Ende den Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt sogar unabhängig davon, wie viel Stunden der Nachwuchs im Unternehmen tätig ist. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs hat der Student seine Berufsausbildung erst abgeschlossen, wenn Ausbildungs- und Bachcelorabschluss komplett geschafft sind (Urteil des BFH, Az III R 52/13).

Zweitausbildung

Bei einer Zweitausbildung spielt die Höhe des Verdienstes des Kindes – wie auch bei der Erstausbildung – keine Rolle. Wichtig ist hier allerdings die wöchentliche Arbeitszeit, die 20 Stunden/Woche über das Jahr gerechnet nicht überschreiten soll.

Weiteres zur Finanzierung des Medizinstudiums im Ausland

Für Behinderte gelten Sonderregeln, die zu Extra-Pauschalen führen können, sowie eine Weiterzahlung auch über das 25. Lebensjahr hinaus. Soweit eine Behinderung attestiert wurde, sollte hier besondere Beratung gesucht werden.

Schauen Sie sich auch unsere Artikel zum Auslands-BAföG beim Medizinstudium im Ausland, sowie den Artikel zur Finanzierung des Medizinstudiums im Ausland an. StudiMed ist nicht berechtigt Steuerberatung zu erteilen. Bitte konsultieren Sie für alle erheblichen Fragen einen Fachmann, denn trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Haftung für o.g. Informationen und Änderungen hiervon übernehmen.

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