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Krankenversicherung bei Medizinstudium im Ausland

Krankenversicherung bei Medizinstudium im Ausland

Krankenversicherung bei Medizinstudium im Ausland – Grundüberlegungen

Viele unserer Studenten machen sich große Sorgen um die Krankenversicherung bei Medizinstudium im Ausland, dabei ist dies bei rechtzeitiger Planung gar keine große Herausforderung. Wir raten in aller Regel davon ab, sich im Ausland in der nationalen Versicherung zu versichern, sondern empfehlen, unbedingt weiter in Deutschland versichert zu bleiben. Einen Nachweis über die Krankenversicherung fordert StudiMed im Normalfall schon mit den Bewerbungsunterlagen an, da manche Universitäten dies kontrollieren möchten, oder aber weil wir für die Anmeldung des Studenten beim Einwohnermeldeamt im Ausland diesen Nachweis brauchen.

Bin ich in der EU krankenversichert? Und außerhalb der EU?

Bei einem Studium innerhalb der Europäischen Union sind Studenten weiterhin über ihre Krankenversicherung aus Deutschland versichert. Das Gleiche gilt auch für die Länder des EWR-Raumes, wie Lichtenstein, Norwegen und Island. Mit einigen weiteren Staaten gibt es Sozialversicherungsabkommen, wie beispielsweise mit der Schweiz. In allen diesen Ländern bist Du grundsätzlich weiterhin krankenversichert. Wichtig ist hierbei auch, dass Du Dich in Deutschland nicht beim Einwohnermeldeamt abmeldest als „ins Ausland verzogen“, sonst verlierst Du im Regelfall die Möglichkeit, Dich in Deutschland krankenzuversichern. Außerhalb der EU ist das alles erheblich komplexer. Wer beispielsweise mit StudiMed in Istanbul, Mostar oder in Moskau studiert, sollte auf jeden Fall über eine Auslandskrankenversicherung nachgedacht werden.

Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung?

Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden grundsätzlich im Ausland nur die Leistungen bezahlt, die im entsprechenden Land vor Ort auch gesetzlich vorgeschrieben sind. Ferner immer nur bis maximal zu dem Betrag, welcher auch in Deutschland von der Krankenversicherung bezahlt worden wäre. Es kann somit auch im EU-Ausland theoretisch passieren, dass im Ausland nicht alle Leistungen erhalten werden, die auch im Inland bezahlt werden würden. Dazusagen muss man allerdings, dass diese Fälle eher selten sind.

Außerdem werden auch gesetzlich versicherte immer wieder im Ausland wie Privatpatienten behandelt und es wird vom Leistungserbringer gefordert, dass die Kosten der Behandlung erst mal selbst vor Ort in Bar bezahlt werden. Die Anforderung der Behandlungskosten durch ein Krankenhaus im EU-Ausland bei der deutschen GKV ist aufwändig, sodass dies oftmals nur bei größeren Behandlungen gemacht wird. Eine 10€ Untersuchung wird oftmals Bar gezahlt werden müssen. Die Quittung kann dann in Deutschland zur Erstatung eingereicht werden. Auch ein Rücktransport wird von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht bezahlt.

Was leistet die private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung leistet mindestens den gleichen Schutz, wie die gesetzliche Versicherung, zahlt allerdings oftmals auch noch höhere Beträge als die gesetzliche Krankenversicherung. Dafür haben es Privatversicherte beim Nachweis ihrer Versicherteneigenschaft oftmals schwerer, denn anders als GKV-Versicherte haben sie meist kein EU-Symbol auf der Rückseite ihrer Krankenversicherungskarte. Teilweise ist eine Auslandsversicherung mit Rückholung (meist allerdings nur 60-180 Tage gültig) Teil des Versicherungsumfangs.

Macht eine Zusatzversicherung Sinn? Wann sollte sie abgeschlossen werden? Was kostet sie?

Eine Zusatzversicherung ist besonders sinnvoll, wenn ein Student schwer krank wird oder ein erhöhtes Risiko dafür besteht. Auch für den Fall eines medizinisch notwendigen Rücktransports nach Deutschland kann sie von entscheidender Bedeutung sein. Damit der Schutz lückenlos greift, sollte eine Auslandskrankenversicherung unbedingt rechtzeitig vor Studienbeginn abgeschlossen werden. So ist man von Anfang an bestens abgesichert und kann sich voll und ganz auf das Studium konzentrieren. Von der ADAC-Auslandsversicherung raten wir aus Erfahrung ab. Mit dem Produkt ProTrip von Dr. Walter haben wir ausgesprochen positive Erfahrungen gesammelt. Diese flexible Versicherung bietet die Möglichkeit, einen Vertrag für bis zu fünf Jahre abzuschließen, der jederzeit Tag genau gekündigt oder verlängert werden kann. Besonders attraktiv für Studierende unter 30 Jahren: Die monatlichen Kosten betragen 28,90 € mit Selbstbehalt und 34,10 € ohne Selbstbehalt. Zudem bietet ProTrip umfassenden Schutz und deckt alle neu auftretenden Erkrankungen ab – ein verlässlicher Begleiter für einen sorgenfreien Aufenthalt. Noch Fragen zur Krankenversicherung bei Medizinstudium im Ausland? Sprechen Sie StudiMed einfach hierzu an.

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