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Finanzierung des Medizinstudiums im Ausland

Checkliste Studium

Die Finanzierung des Auslandsstudiums ist leider kein Automatismus. Wie in anderen Beiträgen zur Finanzierung von uns dargestellt (siehe Informationen zum Auslands-BAföG und zum Thema Kindergeld bei Medizinstudium im Ausland) kann man sich einen Teil der Studiengebühren über den Staat in Deutschland zurückholen, soweit man die Voraussetzungen erfüllt. Abseits hiervon sieht es leider nicht besonders vielversprechend aus, weshalb die meisten Studenten im Ausland von ihren Eltern finanziell unterstützt werden. Trotzdem möchten wir noch auf einige andere Möglichkeiten zur Finanzierung des Medizinstudiums im Ausland hinweisen.

Studienkredit

Die kompletten Studiengebühren können an den Universitäten Pleven, Plovdiv und Varna zu 100% durch ein Darlehen finanziert werden, das von einigen bulgarischen Banken angeboten wird. Bis 2015 haben ausnahmslos alle unsere Studierenden dieses Darlehen bekommen, seit 2016 findet eine genauere Prüfung durch die Banken statt. Generell ist aber auch hier eine Finanzierung komplett unabhängig von Bürgschaften oder Sicherheiten (wie Immobilien oder ähnliches) möglich. Die Rückzahlung erfolgt erst nach Studienende, der Zinssatz beträgt zum aktuellen Zeitpunkt 7%, was auf den ersten Blick relativ viel erscheint. Jedoch muss berücksichtigt werden, dass das Zinsniveau in Bulgarien allgemein erheblich höher ist und die meisten Bewerber eben keine Sicherheiten haben.

Vermittlungsprovision

Uns ist bewusst, dass natürlich auch unsere Vermittlungsprovision ein großer Kostenblock ist, der bei der Finanzierung des Medizinstudiums im Ausland einkalkuliert werden muss. Um unseren Kunden hier Spielraum zu geben, bieten wir hier ebenfalls 2 Möglichkeiten an:

Finanzierung der Vermittlungsprovision

Für 10 Studenten im Jahr kann StudiMed die Finanzierung der Vermittlungsprovision anbieten. Die Universität kann hierbei frei gewählt werden, die Konditionen orientieren sich an den Studienfinanzierungsmöglichkeiten in Bulgarien (d.h. Rückzahlung nach Studienende).

Ratenzahlungsvereinbarung für die Vermittlungsprovision

Ebenso bietet StudiMed an, mit Bewerbern – nach vorheriger Rücksprache – Ratenzahlungsvereinbarungen zu schließen. Die Ratenhöhe richtet sich hier nach den persönlichen Bedürfnissen des Kunden. Ebenso können Einmalzahlungen berücksichtigt werden.

Stipendien

Stipendien der entsprechenden von uns angebotenen Universitäten gibt es unserer Kenntnis nach nicht. Die Universitäten bieten die Fremdsprachenkurse an, um damit Geld zu verdienen. Dies klingt unfair ggü. Studierwilligen, jedoch sind die Universitäten im Ausland oft abhängig von den englischsprachigen Studiengängen zur Gewinnung von Drittmitteln. Drittmittel sind für einige EU-Projekte wichtig.

Leider beschränken sich viele Stipendienprogramme auf die Förderung von Studierenden, die an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die eine große finanzielle Entlastung sein können. Hier stellen wir die Stiftungen vor, die Fördermittel für die gesamten sechs Jahre, die ein Medizinstudium in der Regel dauert, anbieten.

Die Studienstiftung des deutschen Volkes bietet auch für Medizinstudierende im Ausland eine Förderung entsprechend der Förderungshöchstdauer laut BAföG, also für die gesamte Regelstudienzeit. Dabei können Sie monatlich bis zu 855 € sowie 300 € Studienkostenpauschale erhalten. Zusätzlich sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Auslandszuschläge möglich. Die Förderung richtet sich an besonders engagierte und talentierte Studierende. Diese können entweder von der Schulleitung oder Partnerinstitutionen vorgeschlagen werden oder sich eigenständig über die Selbstbewerbung mit Auswahltest qualifizieren.

Politische Stiftungen

Die großen Stiftungen in Deutschland fördern grundsätzlich auch Studierende im EU-Ausland. Dazu gehören Friedrich-Ebert-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung und Hans-Böckler-Stiftung.

Dabei geht es in der Regel um eine umfängliche Finanzierung, die sich am BAföG-Satz orientiert, oft zzgl. einer Studienkostenpauschale. Diese Stiftungen haben unterschiedliche politische Profile und fördern entsprechend auch ideell. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung steht der Linkspartei nahe, während etwa die Friedrich-Naumann-Stiftung FDP-nah ist.

Prinzipiell sind für die Förderung neben guten Noten auch eine zur Stiftung passende Haltung und Engagement entscheidend. Grundsätzlich fordern alle Stiftungen überdurchschnittliche Leistungen, manche legen aber einen stärkeren Fokus auf Bedürftigkeit. Insbesondere bei der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung und der DGB-nahen Hans-Böckler-Stiftung zählt auch die soziale Herkunft. Bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung sind Haltung und politisches Engagement wichtiger als ein Einser-Schnitt.

Klinik- und lokale Stipendien

Viele Kliniken und einige Kreise bieten inzwischen Stipendien ab dem dritten Jahr an (in der Regel 500 bis 700 Euro im Monat).

Ein Beispiel hierfür ist das Klinikum am Weissenhof. Die Bedingung: Der Student verpflichtet sich, seine Facharztausbildung im Klinikum am Weissenhof (in Weinsberg, Schwäbisch Hall, Heilbronn, Künzelsau oder Ludwigsburg) zu absolvieren. Infos dazu gibt es hier. Inzwischen bieten auch diverse Kommunen und Landkreise ein solches Modell an, beispielsweise der Landkreis Freudenstadt oder der Landkreis Grafschaft Bentheim. Einige unserer Kunden haben ihre Ausbildung oder ein Praktikum in einem Klinikum gemacht und dort auf Nachfrage von der Personalabteilung eine solche Vereinbarung getroffen: Versuchen Sie es einfach! Mit welchem anderen Beruf kriegt man schon zu Studienbeginn eine Jobgarantie und eine monatliche Zahlung? Auch im Landkreis Emsland gibt es über das gesamte Studium 500€ monatlich, wenn man bereit ist, Allgemeinmedizin als Spezialisierung zu wählen und nach dem Studium fünf Jahre im Kreis arbeitet. Für die Regionen Meisenheim, Lauterecken, Kirn, Birkenfeld, Idar-Oberstein und Herrstein-Rhaunen gibt es sogar 1.000€/Monat über die Bittmann Stiftung. Wer seine fünfjährige Facharztausbildung in Kleve macht, bekommt vier Jahre lang 1.200€/Monat.

Seit März 2022 bietet die Marienhaus-Gruppe einen Zuschuss von 8.000€/Jahr für Studierende aus Pécs oder Plovdiv. Bedingung hierfür ist, dass nach abgeschlossenem Studium die 3-jährige Assistenzarztzeit in einem der Marienhaus-Kliniken in Rheinland-Pfalz oder im Saarland verbracht wird. Dazu gibt es einen Mentor und ein internes Schulungsprogramm.

Speziell für das Medizinstudium in Varna bieten die Bezirkskliniken Mittelfranken die Übernahme der Studiengebühren bei gleichzeitiger Betreuung durch einen deutschsprachigen Ansprechpartner vor Ort an. Im Gegenzug arbeiten die Stipendiaten nach Abschluss des Studiums die fünf Jahre in den Kliniken Mittelfranken und können dabei ihre Facharztweiterbildung in den Bereichen Neurologie, Psychiatrie und Psychosomatik oder Kinder- und Jugendpsychiatrie absolvieren.

Wer sich verpflichtet nach dem Abschluss der Facharztausbildung mindestens fünf Jahre in einer ländlichen Region Brandenburgs in einer Praxis, Klinik oder im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu arbeiten, erhält schon ab dem ersten Semester 1.000€/Monat. Genaueres zu dem Stipendienangebot gibt es unter www.ich-feier-Dich-voll.de. Hier gibt es auch einige Stipendienangebote der KVBB und der Kliniken in Brandenburg.

Unter den folgenden Datenbanken können Sie nach einem für Sie passenden Stipendium suchen:

  • Bundesverband Deutscher Stiftungen
  • Stifterverband für die deutsche Wissenschaft
  • Deutschlandstipendium
  • Stipendium der Begabtenförderungswerke
  • Mystipendium.de
  • e-fellows.net Stipendiensuche

Finanzierung durch umgekehrten Generationenvertrag

Chancen e.G.

CHANCEN e.G. bietet unabhängig von der gewählten Hochschule im Ausland die Finanzierung des Medizinstudiums im Ausland bis zu einer Höhe von 45.000€ an. Die Rückzahlung erfolgt hier im Rahmen eines sogenannten umgekehrten Generationenvertrags. Es gibt keine festen Annuitäten, sondern zurückgezahlt wird ein prozentualer Anteil des späteren Verdienstes. Die Genossenschaft geht somit zutreffend davon aus, dass Studienabsolventen der Medizin ein ordentliches Einkommen haben werden und partizipieren hieran. Eine faire Sache, wenn ohne die Finanzierung das Studium nicht möglich gewesen wäre.

Unter einem Mindesteinkommen von 21.000 Euro netto muss nichts zurückgezahlt werden. Nach dem Studium ist somit ohne finanziellen Druck durchaus noch ein oder mehrere Jahr(e) Arbeit mit Ärzte ohne Grenzen o.ä. möglich. Dies ist ein großer Unterschied zur Finanzierung über eine Bank. Zurückgezahlt wird über 10 Jahre nach Studienende mit max. 15% des Einkommens.  Auch nach oben hin ist die Rückzahlung begrenzt.  Nähere Informationen und Tipps hierzu bekommen Sie von Ihrem StudiMed Studienberater, oder direkt über die Homepage der Genossenschaft. Seit dem WS 2023 scheinen dort allerdings Finanzierungsprobleme zu bestehen. Aktuell ist die Finanzierung pausiert.

Deutsche Bildung

Eine Alternative dazu ist die Studienfinanzierung mit der Deutschen Bildung. Auch hier können Studierende jeglicher Fachrichtungen im In- und Ausland gefördert werden, allerdings können Medizinstudierende in der Regel erst ab dem fünften Semester vom umgekehrten Generationenvertrag profitieren. Die Höhe der Auszahlungen ist dabei individuell verhandelbar.

Im Vertrag wird dabei ein Mindestbruttoeinkommen festgelegt. Wenn Sie die Beitragsphase erreicht haben und mehr als diesen festgelegten Betrag verdienen, zahlen Sie monatlich zwischen 7,5 und 12,5 % des Bruttoeinkommens zurück. Wird das Mindesteinkommen unterschritten, wird die Rückzahlung unterbrochen. Auch bei der Deutschen Bildung ist die Rückzahlung durch eine Kappungsgrenze gedeckelt.

Finanzierungsmöglichkeiten für Österreicher

Die Finanzierung des Medizinstudiums im Ausland als Österreicher läuft etwas anders als für Deutsche. Wer als Student aus Österreich Anspruch auf Studienbeihilfe hat und im Ausland studieren möchte, besteht die Option zusätzlich zu der Inlandsbeihilfe eine Beihilfe für ein Auslandsstudium (BAS) zu bekommen. Zu dem Leistungsumfang von Beihilfe für ein Auslandsstudium zählt neben dem monatlichen Zuschuss auch ein Zuschuss zu den Reisekosten. Beides wird je nach den im Studienland anfallenden Studiengebühren sowie Lebenshaltungskosten berechnet. Für nicht extra ausgewiesenen Staaten liegt die Studienbeihilfe im Ausland pauschal bei 73 Euro pro Monat.

Eine monatliche Pauschale von 146 Euro für nicht gesondert deklarierte Länder erhalten Studierende, die einem der folgenden Kriterien entsprechen: Selbsterhalterinnen und Selbsterhalter, Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, Vollwaisen, verheiratete und Studierende mit Kind.

Die genauen Zuschüsse je nach Land findet man in der Ländertabelle.

Wer seinen mit Beihilfe für ein Auslandsstudium bezuschussten Auslandsaufenthalt beendet hat, muss innerhalb der nächsten Antragsfrist den Studienerfolg an der internationalen Hochschule nachweisen. Dadurch wird eine Rückzahlungsverpflichtung ausgeschlossen. Der Umfang des Erfolgsnachweises hängt dabei ab von der Länge des Auslandsaufenthalts und des Ausmaßes an Stunden.

Ferner kann ein Mobilitätsstipendium beantragt werden, hier ist der Finanzierungsrahmen deutlich höher. Voraussetzungen sind hier: 1) Das Auslandsstudium wurde vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen, 2) die Universitätsreife wurde in Österreich erworben, 3) in den fünf Jahren vor Erhalt des Mobilitätsstipendiums muss der Wohnsitz und Lebensmittelpunkt ununterbrochen in Österreich gelegen haben, 4) die Studierenden haben zuvor kein Studium an einer Universität oder einer anderen nach (§ 3 StudFG) festgelegten Hochschule in Österreich abgeschlossen, 5) der antragstellende darf zum Zeitpunkt der Antragstellung keine weiteren Darlehen und Förderungen erhalten,6) der Nachweis über einen erfolgreichen Studienverlauf im Ausland.

Finanzierungsmöglichkeiten für Schweizer

Finanzierung des Medizinstudiums im Ausland ist für Schweizer leider noch etwas schwieriger als für Deutsche oder Österreicher. In der Schweiz gibt es keine zentrale staatliche Ausbildungsförderung, die Frage der Finanzierungsmöglichkeiten des Studiums im In- und Ausland liegt daher grundsätzlich bei den Eltern der Studierenden sowie dem Heimatkanton: Denn die Förderung variiert je nach Kanton. Bedingung dafür ist in der Regel die Bedürftigkeit – die Eltern dürfen die Kosten dazu nicht selbst tragen können. Die Kantone sind in ihren Kriterien sehr unterschiedlich flexibel, besonders wenn es um die Frage nach Auslandsstipendien geht. Eine Finanzierung ist nicht flächendeckend und mit 100 % der Kosten gegeben. Die Liste der kantonalen Stipendien kann hier eingesehen werden. Die Liste der ausländischen Regierungsstipendien kann hier eingesehen werden.

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