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Medizin als Zweitstudium studieren

Medizin als Zweitstudium

Wer sich für ein Zweitstudium im Fach Medizin interessiert, sieht sich mit diversen Herausforderungen konfrontiert. Anders als bei einem Erststudium müssen Zweitstudienbewerber an deutschen Universitäten spezifische Voraussetzungen erfüllen und sich in einem streng reglementierten Verfahren bewerben.

Doch wie läuft das Bewerbungsverfahren für ein Zweitstudium der Medizin genau ab? Was hat es mit der Zweitstudienquote auf sich? Wie stehen die Chancen für Interessierte? Und welche Alternativen gibt es im Ausland?

Dieser Artikel dient als kompakte Einführung zu dem Sachverhalt „Medizin als Zweitstudium“ und stellt die Möglichkeiten für Zweitstudienbewerber in Deutschland und im Ausland vor.

Was versteht man unter einem „Zweitstudium“?

Ein Zweitstudium – was ist das überhaupt genau und was macht ein Studium zum Zweitstudium? Es handelt sich, wie der Name schon suggeriert, um ein weiteres, zusätzliches, zweites Studium, welches nach dem Abschluss eines ersten Studiums neu aufgenommen wird.

Dabei ist charakteristisch für ein Zweitstudium, dass es sich immer um ein grundständiges Studium handelt. Ein solcher grundständiger Studiengang ist gleichwertig mit einem Erststudium insofern, als er zur Zulassung kein abgeschlossenes Hochschulstudium voraussetzt. Das grundständige Studium unterscheidet sich damit von jeglichen Arten postgradualer Studien, Aufbau-, Zusatz- und Erweiterungsstudiengängen, welche jeweils einen Studienabschluss zur Voraussetzung machen. Auch ein PhD-, oder ein Masterstudium sind insoweit formell ein Zweitstudium, gleichwohl gibt es dafür natürlich schon qua der Zugangsvoraussetzung keine Benachteiligung von Bewerbern, die bereits ein Erststudium abgeschlossen haben.

Entscheidend ist ferner, dass man nur als Zweitstudien-Bewerber zählt, wenn das Erststudium vollständig abgeschlossen wurde. Strategisch kann es daher großen Sinn machen mit der Abgabe seiner Bachelorarbeit zu warten bis man im beabsichtigten Folgestudium zugelassen ist.

Was unterscheidet ein Zweitstudium von einem Erststudium?

Normalerweise müssen Zweitstudienbewerber dieselben formalen Voraussetzungen erfüllen wie Erststudienbewerber – nicht so jedoch in der Medizin. Hier bestehen größere Diskrepanzen. So gibt beispielsweise für Zweitstudienbewerber der Medizin ein eigenes Bewerbungsverfahren, es gelten andere Zulassungskriterien, es fallen zusätzliche Kosten an und auch die Chancen, einen Platz zu erhalten, sind deutlich schlechter, je nach Erstudium sogar faktisch ausgeschlossen. Demnach birgt das Zweitstudium nochmals andere Herausforderungen als das Erststudium.

Worin liegen Profite, worin Hemmnisse eines medizinischen Zweitstudiums?

Wird ein medizinisches Zweitstudium in Erwägung gezogen, muss zunächst die Frage geklärt werden, inwiefern sich die Ausbildung überhaupt rentiert. Diesbezüglich sind zwei Seiten zu betrachten: Einerseits kann ein Zweitstudium neue Karrierechancen eröffnen, berufliche Flexibilität gewährleisten, eine tiefere fachliche Expertise erwirken und Querschnittskompetenzen mit Bezug auf das erste Studium fördern. Andererseits gehen zugleich finanzielle Aspekte, zeitliche Belastung sowie strengere Auswahlverfahren und höhere Anforderungen mit einem Zweitstudium einher. Es liegt auf der Hand, dass langfristig die Vorteile überwiegen, wenngleich das Ansinnen in kurzfristiger Hinsicht mit einigen Nachteilen behaftet ist. Es gilt also abzuwägen – und der erste Schritt dazu ist eine fundierte Recherche zur Gesamtlage.

Was ist die Zweitstudienquote Medizin?

Die erste große Hürde eines Zweitstudiums der Medizin an einer Hochschule in Deutschland ist die sogenannte Zweitstudienquote. Dabei handelt es sich um eine Quote, über die geregelt ist, wie viele Studienplätze Bewerbern, die bereits zuvor ein Studium abgeschlossen haben und nun ein weiteres beginnen möchten, überhaupt zur Verfügung stehen. Ein festgelegter Anteil der Studienplätze ist also für Zweitstudienbewerber reserviert, doch zugleich können auch nur diese Studienplätze an sie vergeben werden. In Deutschland beträgt diese Quote in allen zulassungsbeschränkten Fächern, wozu die Medizin zählt, 3%.

Dieser Prozentsatz der Zweitstudienplätze wird anhand unterschiedlicher Kriterien vergeben, wobei die Vergabe über ein Punktesystem erfolgt. Das System ist darauf ausgelegt, die plausible Begründung des Bewerbers um einen Platz möglichst umfassend nachvollziehen zu können. Punkte, die über das System vergeben werden, setzen sich aus zwei Komponenten zusammen, die bei äquivalenter Gewichtung zu einer Messzahl addiert werden: dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Plausibilität der Gründe für das Zweitstudium. Dabei können folgende Punktwerte erlangt werden:

Noten des ErststudiumsGründe des Zweitstudiums
Noten im ausgezeichneten Bereich: 4 PunkteWissenschaftliche Gründe: 7-11 Punkte
Noten im guten Bereich: 3 PunkteZwingende berufliche Gründe: 9 Punkte
Noten im befriedigenden Bereich: 2 PunkteBesondere berufliche Gründe: 7 Punkte
Noten im ausreichenden Bereich: 1 PunkSonstige berufliche Gründe: 4 Punkte
Nicht nachgewiesene Noten: 1 PunktKeiner der vorgenannten Gründe: 1 Punkt

Dementsprechend ist das Zulassungsverfahren zum Medizinstudium für Zweitstudienbewerber nicht minder kompetitiv als dasjenige für Erststudienbewerber. Während für Erststudienbewerber hauptsächlich die Abiturnote zählt, ist für Zweitstudienbewerber eine Kombination aus dem Studienfach des Erstdudiums, der Hochschulnote und der Begründung für den Zweitstudienwunsch entscheidend. Darüber hinaus sollten tragende wissenschaftliche und/oder berufliche Gründe geltend gemacht werden, um den Punktewert anzuheben. Ferner gibt es immer mehr Bewerber als über die Quote von 3% zur Verfügung stehende Plätze, die Konkurrenz ist also spürbar. Meist ist ein Punktewert von insgesamt ca. 10-12 Punkten erforderlich, um zum medizinischen Zweitstudium zugelassen zu werden und unter die besagten 3% zu fallen.

Die konkrete Plausibilität der wissenschaftlichen bzw. beruflichen Gründe beurteilt jede Hochschule etwas anders. Schauen Sie sich exemplarisch einmal an, was die Charité in Berlin oder die Universitätskliniken der LMU München, der MHH Hannover und der Universität zu Köln fordern. Weitere allgemeine Informationen zur Zweitstudienquote und zum Punktesystem finden Sie hier und hier.

Warum gibt es die Zweitstudienquote? Ist sie gerecht?

Die Zweitstudienquote begrenzt den Zugang für Zweitstudienbewerber, um Erststudienbewerbern Vorrang zu geben, da Hochschulplätze knapp sind. In kapazitätsbegrenzten Studiengängen soll sie Chancengleichheit fördern, da ein Zweitstudium als weniger dringend angesehen wird, da der Bewerber bereits eine Qualifikation besitzt. Dogmatisch wird argumentiert, der Bewerber soll doch bitte einfach in dem Berufsfeld arbeiten, in dem er (oftmals bereits auf Staatskosten) studiert hat, anstatt einem anderen Bewerber – der noch nie studiert hat – einen Studienplatz wegzunehmen. Aus dieser Überlegung heraus müssen Zweitstudienbewerber besondere Gründe für ihr Studium nachweisen, um sicherzustellen, dass die begrenzten Plätze sinnvoll vergeben werden.

Gerade die Überlegung, dass jemand, der ohne Studiengebühren – und vielleicht sogar noch mit BAföG-Unterstützung – an einer staatlichen deutschen Universität studiert hat, nicht die Ressourcen erneut in Anspruch nehmen soll, lässt sich gut hören. Ungerecht ist in dem Zusammenhang gleichwohl, dass auch Bewerber, die ihr Studium im Ausland oder an einer privaten Universität/Fachhochschule abgeschlossen haben, der Zweitstudienquote unterfallen. Ferner ist es schwer nachvollziehbar, dass eine Berufsausbildung im Bewerbungsverfahren nicht schädlich, eine Ausbildung im medizinsichen Bereich gar förderlich ist. Und wirklich hart bestraft werden die Bewerber, die sich beispielsweise für ein duales Studium Physiotherapie entschieden, wie es beispielsweise die Hochschule Fresenius anbietet. Dort wird nicht nur das Staatsexamen abgelegt, sondern auch ein Bachelor of Science in Pysiotherapie erworben.

Wie verläuft das Bewerbungsverfahren für ein Zweitstudium Medizin?

Wenn Sie nun ihr erstes Studium abgeschlossen und sich nach reiflicher Überlegung dazu entschlossen haben, Medizin als zweites Studium anzuhängen, so folgen einige festgelegte Schritte. Diese seien im Folgenden kurz dargelegt:

  1. Begründung: Legen Sie schriftlich die wissenschaftlichen, beruflichen oder sonstigen Gründe ihrer Bewerbung um ein Zweitstudium im Fach Medizin dar.
  2. Unterlagen: Sammlen Sie alle relevanten und erforderlichen Dokumente zusammen, die Sie für die Bewerbung benötigen (z.B. Zeugnisse, Publikationen, Referenzen). Die Bewerbungsunterlagen variieren je nach Hochschule, informieren Sie sich also direkt dort. In der Regel wird für wissenschaftliche Gründe ein Gutachten verlangt, für berufliche Gründe Arbeitszeugnisse.
  3. Antragstellung: Registrieren Sie sich auf dem üblichen Weg im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV), wähle einen Studiengang des Zentralen Verfahrens (ZV) aus, navigiere dann von dort zum Antrag Online (AntOn). Geben Sie an dieser Stelle an, dass Sie sich für ein Zweitstudium bewerben möchten.
  4. Bewerbungsportal: Bewerben Sie sich zentral über die Plattform Hochschulstart, wobei Sie auch ihre Dokumente digital einreichen. Zu diesem Verfahren finden Sie einen eigenen Artikel in unserer Infothek.

Beachten Sie in jedem Fall die Fristen und Deadlines, die die Bewerbung betreffen. Meist währt die Frist bei Hochschulstart für das Wintersemester bis zum 15. Juli und für das Sommersemester bis zum 15. Januar des jeweiligen Jahres.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren, den Bewerbungsunterlagen und den Bewerbungsfristen finden Sie hier und hier.

Wie stehen die Zulassungschancen für ein Zweitstudium Medizin?

Eine der ersten Fragen in der Überlegung, inwiefern man sich für ein Zweitstudium in der Medizin entscheiden möchte, wird sein, wie es um die persönlichen Chancen für eine erfolgreiche Bewerbung steht. Natürlich ist diese Frage sehr individuell, und selbst bei der Betrachtung der individuellen Situation pauschal nicht eindeutig beantwortbar. Dennoch lässt sich die Tendenz zu besseren oder schlechteren Chancen grob ermessen. Sehr einfach haben es Absolventen eines Medizinstudiums mit guten Noten, die gerne Zahnmedizin als Zweitstudium studieren möchte, oder umgekehrt Absolventen eines Zahnmedizinstudiums mit guten Noten, die gerne Humanmedizin im Zweitstudium studieren möchten.

Inwiefern die Bewerbung um ein medizinisches Zweitstudium unter den 3% der zur Verfügung stehenden Plätze Erfolg haben kann, hängt stark von der Übereinstimmung der individuellen Situation mit den im Punktesystem explizierten Faktoren ab: Je besser die Abschlussnote im Erststudium, je plausibler und gewichtiger sowohl wissenschaftliche als auch berufliche Gründe, die das Zweitstudium in der Medizin erforderlich machen, desto besser stehen die Chancen, einen Platz zu erhalten. Je schlechter ausgeprägt diese Faktoren sind, desto schlechter stehen auch die Chancen.

Insgesamt jedoch lässt sich konstatieren, dass die Chancen, in Deutschland einen Zweitstudienplatz in der Medizin zu erhalten, gemessen an der Bewerberzahl im Allgemeinen gering sind. Betrachtet man die Zahlen aus den letzten Jahren, so wird im Durchschnitt eine Erfolgsquote von unter 10% sichtbar: Im Jahr 2023 beispielsweise haben von rund 1.300 Bewerbern weniger als 100 einen Platz erhalten. Diese Zahlen verdeutlichen, wie es global gesehen um die Chancen steht, in Deutschland einen der begehrten Zweitstudienplätze in der Medizin zu erhalten. Die Schwelle des Punktewertes, jenseits derer Studienplätze vergeben werden, lag in den letzten Jahren im zweistelligen Bereich. Es kommt also stark auf den Punktewert an, den man im Rahmen der Bewerbung erlangt – und selbst mit einer überzeugenden Begründung und exzellenten Referenzen bleibt die Zulassung an einer deutschen Universität ein hart umkämpfter Prozess. Vorrangig geht es um die Begründung, warum das Erststudium zwingend notwendig für das Zweitstudium war. Fast alle Zweitstudienplätze in der Medizin werden daher an Absolventen eines Zahnmedizinstudiums vergeben, die in ihrer Begründung angeben Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg werden zu wollen. Hierfür ist nämlich Grundvoraussetzung beide Studiengänge studiert zu haben. Eine zwingende Begründung, warum erst Jura, BWL, oder Lehramt studiert wurde, wird sich in der Praxis kaum finden.

Weitere Informationen zu Zahlen, Daten und Fakten rund um die Vergabe von Zweitstudienplätzen in der Medizin finden Sie hier und hier.

Steuervorteil im Zweitstudium

Wirklich spannend ist, dass die kompletten Kosten eines Zweitstudiums – in Deutschland wie im Ausland – steuerlich absetzbar sind. Dies bedeutet, dass im Schnitt 35-45% der kompletten Kosten, die im Zweitstudium anfallen später über die Einkommensteuer zurückerstattet werden. Aufgrund der hohen Studiengebürhen besonders interessant ist die steuerliche Absetzbarkeit des Medizinstudiums im Ausland.

Welche Alternativen gibt es für ein Zweitstudium in der Medizin?

Angesichts aller Regularien, Anforderungen und Voraussetzungen, die an den Bewerbungs- und Zulassungsprozess eines medizinischen Zweitstudiums in Deutschland gekoppelt sind, kann schnell Frustration entstehen. Die Chancen auf einen Studienplatz stehen eben doch für viele potenzielle Bewerber in keinem Verhältnis zu dem Aufwand, der betrieben werden muss, um den Versuch zu wagen. Dennoch gibt es eine gute Alternative: ein Zweitstudium der Medizin im Ausland.

Das Medizinstudium im Ausland zu absolvieren, ist nicht nur für Erststudienbewerber, die aufgrund ihres Numerus Clausus erfolglos sind, ertragreich, sondern eben auch für Zweitstudienbewerber, die mit nicht minder großen Hürden und Herausforderungen im Bewerbungsverfahren konfrontiert sind. Das Zweitstudium im Ausland hat im Kontrast dazu einige Vorteile: Es gibt keine Zweitstudienquote, sondern alle Bewerber werden im Bewerbungsprozess gleichbehandelt. Dementsprechend ist die Bewerbung für ein medizinisches Zweitstudium auch nicht in vergleichbarem Maße an tragende wissenschaftliche und berufliche Gründe gebunden. An einigen der von uns angebotenen Universitäten kann ein bereits abgeschlossenes Studium im medizinsichen oder naturwissenschaftlichen Bereich sogar die Aufnahmechancen erhöhen. Soweit im Erststudium bereits zum Medizinstudium gleichwertige Leistungen erbracht wurden, also beispielsweise der Chemieschein für einen Studienabsolvent der Chemie/Biochemie/Biomedizin, ist es aufgrund der Lissabon-Konvention möglich, diese auf das Medizinstudium anzuerkennen. Da auch die Anerkennung eines im Ausland absolvierten Medizinstudiums – sei es ein Erst- oder ein Zweitstudium – innerhalb der Europäischen Union unkompliziert und problemlos möglich ist, spricht einiges dafür, diese Möglichkeit im Ausland wahrzunehmen. Für die Beantragung der Approbation ist es dabei völlig irrelevant, ob bereits ein Erststudium vorliegt. Ebenso verhält es sich auch beim Quereinstieg Medizin: Bei einer Bewerbung um einen Studienplatz für Medizin im höheren Fachsemester ist das abgeschlossene Erststudium ebenfalls irrelevant.

Weitere Informationen zu der Alternative, ein medizinisches Zweitstudium im Ausland zu absolvieren, finden Sie hier und hier. Informieren Sie sich zudem in unserer Infothek über die allgemeine Möglichkeit eines Medizinstudiums im Ausland – inhaltlich ist das Zweitstudium mit dem Erststudium äquivalent.

Resümee zur Zweitstudienquote Medizin

Resümierend lässt sich festhalten: Ein medizinisches Zweitstudium lohnt sich auf jeden Fall! Allerdings ist das Ansinnen im deutschen Hochschulsystem leider mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Daher sollten Alternativen erwogen werden – die naheliegendste ist sicherlich das Zweitstudium im Ausland.

Sofern Sie sich für ein Zweitstudium Medizin im Ausland interessieren, beraten wir Sie gerne! Wir vermitteln Medizinstudienplätze im Ausland – und zwar nicht nur im Erst- sondern auch im Zweitstudium. Melden Sie sich hier zu einem kostenfreien und unverbindlichen Beratungsgespräch an. Wir freuen uns auf Sie!

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