Krankenversicherung bei Medizinstudium im Ausland
Krankenversicherung bei Medizinstudium im Ausland – Grundüberlegungen
Viele unserer Studenten machen sich große Sorgen um die Krankenversicherung bei einem Medizinstudium im Ausland, dabei ist dies bei rechtzeitiger Planung gar keine große Herausforderung. Wir raten in aller Regel davon ab, sich im Ausland in der nationalen Versicherung zu versichern, sondern empfehlen, unbedingt weiter in Deutschland versichert zu bleiben. Einen Nachweis über die Krankenversicherung fordert StudiMed im Normalfall schon mit den Bewerbungsunterlagen an, da manche Universitäten dies kontrollieren möchten. Teilweise brauchen wir diesen Nachweis auch für die Anmeldung des Studenten beim Einwohnermeldeamt im Ausland.
Bin ich in der EU krankenversichert? Und außerhalb der EU?
Bei einem Studium innerhalb der Europäischen Union sind Studenten weiterhin über ihre Krankenversicherung in Deutschland versichert. Das Gleiche gilt auch für die Länder des EWR-Raumes, wie Liechtenstein, Norwegen und Island. Wichtig ist es, zu überprüfen, ob auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte die sogenannte EHIC (European Health Insurance Card) ausgewiesen ist. Andernfalls sollte man die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine entsprechende Anspruchsbescheinigung bei der Krankenkasse beantragen. In Fall einer Behandlung kann damit der Versicherungsschutz im Gastland nachgewiesen werden.
Mit einigen weiteren Staaten gibt es Sozialversicherungsabkommen, wie beispielsweise mit der Schweiz. In allen diesen Ländern sind Sie grundsätzlich weiterhin krankenversichert. Wichtig ist hierbei auch, dass Sie sich in Deutschland nicht beim Einwohnermeldeamt als „ins Ausland verzogen“ abmelden, da ansonsten im Regelfall die Möglichkeit der Krankenversicherung in Deutschland verlorengeht. Außerhalb der EU ist das alles erheblich komplexer. Wer beispielsweise mit StudiMed in Istanbul, Mostar oder in Moskau studiert, sollte auf jeden Fall über eine Auslandskrankenversicherung nachdenken.
Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung?
Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden grundsätzlich im Ausland nur die Leistungen bezahlt, die im entsprechenden Land vor Ort auch gesetzlich vorgeschrieben sind. Dieser Leistungskatalog kann je nach Land erheblich variieren. Ferner werden Leistungen immer nur bis maximal zu dem Betrag, welcher auch in Deutschland von der Krankenversicherung bezahlt worden wäre, erstattet. Es kann somit auch im EU-Ausland theoretisch passieren, dass hier nicht alle Leistungen erhalten werden, die auch im Inland bezahlt werden würden. Allerdings sind diese Fälle eher selten. Wahrscheinlicher ist der umgekehrte Fall, in dem landesübliche Zuzahlungen nicht von der deutschen Krankenversicherung übernommen werden.
Außerdem werden auch gesetzlich Versicherte immer wieder im Ausland wie Privatpatienten behandelt und es wird vom Leistungserbringer gefordert, dass die Kosten der Behandlung erst mal selbst vor Ort in bar bezahlt werden. Die Anforderung der Behandlungskosten durch ein Krankenhaus im EU-Ausland bei der deutschen GKV ist aufwändig, sodass dies oftmals nur bei größeren Behandlungen gemacht wird. Eine 10€ Untersuchung wird oftmals Bar gezahlt werden müssen. Die Quittung kann dann in Deutschland zur Erstattung eingereicht werden. Auch ein Rücktransport im Falle von schwerer Krankheit oder einem Unfall wird von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht bezahlt.
Zudem sind in der Regel nur notwendige Leistungen während des Auslandsaufenthalts automatisch abgedeckt. Dagegen müssen geplante – wenn auch notwendige – Eingriffe und Behandlungen wie etwa eine Operation zuvor von der deutschen Krankenversicherung genehmigt werden.
Was leistet die private Krankenversicherung?
Die private Krankenversicherung leistet mindestens den gleichen Schutz, wie die gesetzliche Versicherung, zahlt allerdings oftmals noch höhere Beträge als die gesetzliche Krankenversicherung. Dafür haben es Privatversicherte beim Nachweis ihrer Versicherteneigenschaft oftmals schwerer, denn anders als GKV-Versicherte haben sie meist kein EU-Symbol auf der Rückseite ihrer Krankenversicherungskarte. Teilweise ist eine Auslandsversicherung mit Rückholung (meist allerdings nur 60-180 Tage gültig) Teil des Versicherungsumfangs.
Krankenversicherung bei Aufenthalt außerhalb EU und EWR
Kostenübernahme für Privatversicherte
Bei einem Auslandsstudium in nahezu allen Ländern außerhalb Europas greift kein Sozialversicherungsabkommen. Entsprechend werden hier keine Leistungen durch die gesetzliche Krankenkasse erbracht. Studierende sollten sich daher früh genug um die Versicherung im Zielland kümmern.
Ein Problem entsteht dabei oft für Studierende mit chronischen Erkrankungen oder einer bestehenden Behinderung. Hier müssen Sie damit rechnen, dass die Kosten für regelmäßig notwendige Behandlungen nicht übernommen werden! Das bedeutet, dass es sich oftmals um Versicherungen handelt, die nur für akute Erkrankungen greifen. Sofern auch Kosten für Verschlechterungen bereits bestehender Krankheiten abgedeckt sind, sollte man sich vor der Ausreise ein ärztliches Gutachten über den aktuellen Gesundheitszustand ausstellen lassen.
Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte
Stehen Studierende mit einer Vorerkrankung vor dem Problem, dass sie sich nicht umfassend privat versichern können, muss die gesetzliche Krankenversicherung bestimmte Kosten auch außerhalb des Geltungsbereiches der EU und EWR übernehmen. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um einen vollumfänglichen Schutz: Kosten werden nur für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr übernommen. Zudem gilt auch hier die Deckelung entsprechend der Kosten, die im Inland entstanden wären.
Macht eine Zusatzversicherung Sinn? Wann sollte sie abgeschlossen werden? Was kostet sie?
Eine Zusatzversicherung ist besonders sinnvoll, wenn ein Student schwer krank wird oder ein erhöhtes Risiko dafür besteht. Auch für den Fall eines medizinisch notwendigen Rücktransports nach Deutschland kann sie von entscheidender Bedeutung sein. Damit der Schutz lückenlos greift, sollte eine Auslandskrankenversicherung unbedingt rechtzeitig vor Studienbeginn abgeschlossen werden. So ist man von Anfang an bestens abgesichert und kann sich voll und ganz auf das Studium konzentrieren. Von der ADAC-Auslandsversicherung raten wir aus Erfahrung ab. Mit dem Produkt ProTrip von Dr. Walter haben wir ausgesprochen positive Erfahrungen gesammelt. Diese flexible Versicherung bietet die Möglichkeit, einen Vertrag für bis zu fünf Jahre abzuschließen, der jederzeit Tag genau gekündigt oder verlängert werden kann. Besonders attraktiv für Studierende unter 30 Jahren: Die monatlichen Kosten betragen 28,90 € mit Selbstbehalt und 34,10 € ohne Selbstbehalt. Zudem bietet ProTrip umfassenden Schutz und deckt alle neu auftretenden Erkrankungen ab – ein verlässlicher Begleiter für einen sorgenfreien Aufenthalt. Noch Fragen zur Krankenversicherung bei Medizinstudium im Ausland? Sprechen Sie StudiMed einfach hierzu an.




